
Fragen Sie den Fachanwalt am 9. Oktober, 11 Uhr - jetzt kostenlos teilnehmen!Web-Seminar "Vorsicht bei Mitarbeiterentsendungen in Risikoländer - Fürsorgepflicht von Unternehmen"
In immer mehr Ländern steigen die Covid-19 Fallzahlen wieder an – die Liste der Risikogebiete wird immer länger.
Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg muss mit Test- und Quarantänepflicht gerechnet werden.
Dies ist allerdings nicht die einzige Schwierigkeit, die Sie bei einer internationalen Mitarbeiterentsendung, zusätzlich zu den üblichen Pflichten der Entsenderichtlinie, in Zeiten von Covid-19 berücksichtigen sollten. Eine weitere akute Schwierigkeit sind Ihre Fürsorgepflichten als Arbeitgeber.
In unserem Web-Seminar am 09.10.2020 von 11.00 Uhr – 12.00 Uhr besprechen wir zusammen mit unserem Fachexperten Rechtsanwalt Stephan Binsch von der Rechtsanwaltskanzlei VOELKER & Partner folgende Fragen:
- Was muss ich hinsichtlich der Testpflicht/Quarantänepflicht beachten, wenn ein Mitarbeiter aus einem Risikogebiet zurückkehrt?
- Verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflichten, wenn er Mitarbeiter in ein Risikogebiet entsendet, um einen lukrativen Auftrag abzuwickeln?
- Welche Risikowarnungen muss ich als Arbeitgeber heranziehen, um meine Fürsorgepflicht zu beurteilen? Bei einem Auftrag in Wien beispielsweise die Warnungen der österreichischen Regierung oder die des heimischen Robert-Koch-Instituts?
- Wie sollte man als Arbeitgeber reagieren, wenn das Risikogebiet während eines laufenden Auftrags ausgewiesen wird?
- Sollte ich meine Mitarbeiter freiwillig weiterarbeiten lassen? Was ist hierbei zu beachten?
Wie immer können auch Sie uns Ihre individuellen Fragen stellen.
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