
Dienstleistungen im Ausland
Schweiz, Frankreich, Italien: ein Urlaub im europäischen Ausland ist inzwischen kein Problem mehr. Wenn Sie mit Ihren Mitarbeitern jedoch ins Ausland reisen, um dort Aufträge auszuführen, gibt es einiges zu beachten.
Hier gelten andere Spielregeln
Wenn Unternehmen vorübergehend Mitarbeiter in ein anderes Land entsenden, um dort eine Dienstleistung zu erbringen, müssen sie die dort geltenden Bestimmungen beachten. Diese unterscheiden sich je nach Land und nach der Dauer der Arbeiten im Ausland. Bei einer Missachtung drohen in der Regel hohe Geldstrafen.
In allen Fällen zu klären sind:
- Aufenthaltsbestimmungen
- Arbeitserlaubnispflichten
- Meldepflichten
- Bescheinigungen der ordnungsgemäßen Ausübung der Tätigkeiten in Deutschland
- Kranken- und Sozialversicherung
- Mindestlohnbestimmungen im Ausland
- Anerkennung von Qualifikationen
- Steuerliche Rahmenbedingungen (z.B. ausländische Mehrwertsteuer)
Hinweis
Grundlage der Bestimmungen bei der Entsendung in EU-Staaten ist die einheitliche EU-Entsenderichtlinie. Da die Mitgliedsstaaten diese Richtlinie jedoch sehr unterschiedlich umsetzen, entstehen verschiedene Vorgaben je nach Zielland.
So unterstützen wir Sie
Wir führen mit Ihnen einen individuellen Auslandscheck durch und prüfen gemeinsam, ob Sie an alle potentiellen Bestimmungen und Regeln gedacht haben. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie sich optimal vorbereiten können.
Tipp
Klären Sie alle Punkte schon bei der Angebotserstellung!
Es muss schnell gehen? Rufen Sie uns an!
Manchmal benötigen Sie nur eine Information, um ein Angebot oder eine Rechnung zu erstellen. Oder der Auslandseinsatz steht schon kurz bevor. Wenn es schnell gehen muss, dann zögern Sie nicht und rufen Sie uns an! Wir sind gerne für Sie da.
Beratungshotline
Eine Nummer für alle Fälle: 0711 1657-444
Nutzen Sie unsere Leitfäden und Checklisten
Wir haben für viele Länder spezielle Leitfäden entwickelt. Sie fassen das Wichtigste zusammen, was ein Unternehmer bei der Durchführung von Bau- und Montagetätigkeiten im jeweiligen Land beachten muss.
Weitere Informationen
Fordern Sie die Leitfäden kostenfrei an
info@handwerk-international.de
Förderung
Unser Beratungsangebot wird durch folgende Zuschussgeber ermöglicht:
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit- und Wohnungsbau Baden-Württemberg (Exportberatung, EU-Beratung und Messeberatung)
- Bundesministerium für Wirtschaft- und Energie (EU-Beratung)
- EU-Kommission, DG-Grow, (Enterprise Europe Network)

Michael Rössler
Stellvertretender Leiter Handwerk International und Teamleiter Beratung
70191 Stuttgart

Carmen Coupé
Außenwirtschaftsberaterin
70191 Stuttgart

Marcel König
Außenwirtschaftsberater
70191 Stuttgart

Maha Shoukri
Messeberaterin
70191 Stuttgart

Aline Theurer
Außenwirtschaftsberaterin
70191 Stuttgart

Sandra Weingart
Außenwirtschaftsberaterin
70191 Stuttgart