Geschäftsanbahnungsreise vom 7. bis zum 13. Februar 2026Indien: Leistungsangebot
Handwerksdelegationsreise nach Indien (Pune und Mumbai) vom 7. bis zum 13. Februar 2026.
1. Veranstalter, Durchführung, Projektleitung
Veranstalter
Handwerk International Baden-Württemberg
ein Geschäftsbereich der Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Str. 43
70191 Stuttgart
Projektleitung und Durchführung
Handwerk International Baden-Württemberg
Michael Rössler
0711 1657-525
mr@handwerk-international.de
Anette Groschupp
0711 1657-291
anette.groschupp@hwk-stuttgart.de
Jannik Clauß
0711 1657-571
jc@handwerk-international.de
Maya Bauer
0711 1657-301
mb@handwerk-international.de
2. Leistungen
Eingeschlossene Leistungen:
- Kontaktgespräche für Unternehmen mit potenziellen Geschäftspartnern in Indien sowie Kontaktgespräche mit Multiplikatoren und potenziellen Partnern im Fachkräftebereich
- Vorträge von Referentinnen und Referenten
- Organisation von Firmen- und Objektbesichtigungen inkl. Dolmetschen, wenn benötigt
- Mahlzeiten im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen gemäß Programm
- Bereitstellung der Räumlichkeiten vor Ort
- Vorbereitung, Koordination, Durchführung und Begleitung der Reise
Nicht eingeschlossene Leistungen:
- An- und Abreise nach Indien, Übernachtung in Pune und Mumbai, Ausgaben privater Art wie Telefon, Reinigung, z. T. auch alkoholische Getränke. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Flüge über den Dienstleister von Handwerk International Baden-Württemberg zu buchen. Bei der Anmeldung ist verbindlich anzugeben, ob dieser Service in Anspruch genommen werden möchte. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Dienstleister. Ihre Kontaktdaten werden für diesen Zweck an den Dienstleister weitergeleitet.
- An- und Abreise nach Stuttgart
3. Kosten der Teilnahme
Teilnahmekosten pro Person (gemäß Leistungsangebot)
250 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitenden.
850 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitenden
1.500 Euro (netto) für Unternehmen ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitenden.
Die Förderung der Teilnahme ist nur möglich, wenn die EU-Freigrenzen für De-Minimis nicht bereits ausgeschöpft sind. Dazu muss von den Teilehmern zur Vervollständigung der Anmeldung eine entsprechende De-Minimis Erklärung eingereicht werden
Diese Maßnahme ist eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU, die im Auftag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt wird.
4. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung erfolgt über das Online-Formular oder schriftlich an Handwerk International Baden-Württemberg an Maya Bauer (per E-Mail: mb@handwerk-international.de).
Anmeldeschluss: 20. Dezember 2025
Zur Teilnahme an der Handwerksdelegationsreise berechtigt sind kleine und mittelständische Handwerksunternehmen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem Handwerk und der Politik aus Baden-Württemberg. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
5. Stornobedingungen
Stornierungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Sofern Handwerk International Baden-Württemberg bis zum Rücktrittsdatum Drittkosten entstehen, werden diese in der entstandenen Höhe weiterberechnet.
6. Absage wegen höherer Gewalt
Handwerk International Baden-Württemberg ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 8 Unternehmensvertretenden nicht erreicht wird, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis, wie beispielsweise Streik, politische Unruhe, Bürgerkrieg, Unglücksfall o. ä, aber auch eine Epidemie oder Pandemie – die nicht unvorhersehbar sein müssen –, also Ereignisse oder Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich von Handwerk International Baden-Württemberg liegen, eine solche Maßnahme erfordern oder vernünftigerweise gebieten.
Hat der oder die Teilnehmende an einer Verschiebung kein Interesse, so kann er / sie vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung der Verschiebung schriftlich gegenüber Handwerk International Baden-Württemberg zu erklären.
Der oder die Teilnehmende hat im Falle der Absage oder der Verschiebung aus den hier genannten Gründen keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Handwerk International Baden-Württemberg, insbesondere werden keine Kosten für gebuchte Hotels, Fahrkarten, Flüge etc. erstattet.
7. Landesdatenschutzgesetz
Unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden die übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Bearbeitung bzw. Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet.
Die während der Reise entstandenen Foto- und Videoaufnahmen werden zum Teil für die Web- und Social-Media-Auftritte von Handwerk International Baden-Württemberg und ggf. von beteiligten Partnern und Stakeholdern genutzt. Sollten die Teilnehmenden die Veröffentlichung nicht wünschen, muss dies Handwerk International Baden-Württemberg vor Reiseantritt schriftlich mitgeteilt werden.
8. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf der Grundlage der vorstehenden Bedingungen und der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Handwerk International Baden-Württemberg".
Änderungen im Programm sind vorbehalten.
Stuttgart, 11 November 2025
Handwerk International Baden-Württemberg
ein Geschäftsbereich der Handwerkskammer Region Stuttgart