Zolländerungen 2026Zoll: Das ändert sich in diesem Jahr
2026 bringt einige Änderungen beim Thema Zoll mit sich. Wir geben einen Überblick.
Das müssen Sie wissen
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Das Warenverzeichnis dient der Einreihung von Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Intrastat“) und mit Drittländern („Extrastat“).
Das aktuelle Warenverzeichnis 2026 finden Sie hier: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik - 2026
In dem PDF-Dokument können Sie auch die Suchfunktion zum Auffinden der Zolltarifnummer nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Warennummer mit ausgewiesenen Leerzeichen nach der vierten und sechsten Ziffer eingeben müssen, da Sie sonst keine Treffer erhalten.
Das aktuelle Warenverzeichnis 2026 finden Sie hier: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik - 2026
In dem PDF-Dokument können Sie auch die Suchfunktion zum Auffinden der Zolltarifnummer nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Warennummer mit ausgewiesenen Leerzeichen nach der vierten und sechsten Ziffer eingeben müssen, da Sie sonst keine Treffer erhalten.
Insgesamt werden 27 KN-Unterpositionen (Kombinierte Nomenklatur) verändert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf neuen Zolltarifnummern für Komponenten aus den Bereichen Batterie, Photovoltaik, Windenergie sowie Wassertechnologien.
Zur erheblichen Entlastung von Bürokratiekosten für Unternehmen erfolgte 2025 eine Änderung der Außenhandelsstatistik. Die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarkts) wurden rückwirkend zum 1.1.2025 angehoben:
Eingang: von 800.000 € auf 3.000.000 €
Versendung: von 500.000 € auf 1.000.000 €
Eingang: von 800.000 € auf 3.000.000 €
Versendung: von 500.000 € auf 1.000.000 €
Es wird empfohlen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung durch eine Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern zu prüfen und die Prüfung zu dokumentieren. Seit dem 20. Juli 2025 sind Bestätigungsabfragen ausländischer Umsatzsteuer-ID-Nummern ausschließlich im Onlineverfahren über die Internetseite des BZSt möglich:
ZBZSt - Bestätigung ausländischer USt-IdNrn
ZBZSt - Bestätigung ausländischer USt-IdNrn
Zollanmeldungen für die Ausfuhr müssen in der Regel elektronisch abgegeben werden. Hierfür bietet die Deutsche Zollverwaltung das kostenfreie Tool „Internet-Ausfuhranmeldung Plus“ (IAA Plus) an. Das Handbuch und die Kurzanleitung zur IAA Plus wurden jetzt auf ATLAS 3.0 aktualisiert und können auf der Internetseite der Deutschen Zollverwaltung heruntergeladen werden:
ATLAS - Internetausfuhranmeldung Plus
Wichtig: Ab dem 17. März 2026 sind Ausfuhranmeldungen ausschließlich über das Zollportal möglich. Die Webseite von IAA Plus steht dann nicht mehr zur Verfügung. Weiterführende Details finden Sie in unserem Beitrag:
IAA Plus ab 17. März 2026 über Zoll-Portal verfügbar
ATLAS - Internetausfuhranmeldung Plus
Wichtig: Ab dem 17. März 2026 sind Ausfuhranmeldungen ausschließlich über das Zollportal möglich. Die Webseite von IAA Plus steht dann nicht mehr zur Verfügung. Weiterführende Details finden Sie in unserem Beitrag:
IAA Plus ab 17. März 2026 über Zoll-Portal verfügbar
Statusnachweise sind erforderlich, um nachzuweisen, dass sich eine Ware im zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union befindet. Dies gilt insbesondere für Lieferungen in EU-Gebiete, die zwar zum Zollgebiet der Union zählen, aber nicht der Mehrwertsteuersystemrichtlinie unterliegen (z. B. Kanarische Inseln).
Rechnungen oder Beförderungspapiere mit einem Wert von mehr als 15.000 € konnten bislang weiterhin als Statusnachweis genutzt werden. Diese Möglichkeit endete jedoch zum 30. Juni 2025. Seit dem 1. Juli 2025 ist das System PoUS verpflichtend zu nutzen.
Rechnungen oder Beförderungspapiere mit einem Wert von mehr als 15.000 € konnten bislang weiterhin als Statusnachweis genutzt werden. Diese Möglichkeit endete jedoch zum 30. Juni 2025. Seit dem 1. Juli 2025 ist das System PoUS verpflichtend zu nutzen.
Ab dem 1. Juli 2026 wird auch für Pakete mit einem Wert von unter 150,00 € eine pauschale Zollgebühr von 3 € pro Sendung erhoben. Diese Maßnahme ist befristet und betrifft vor allem Sendungen, die über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Die Regelung gilt, bis eine dauerhafte Lösung für solche Pakete in Kraft tritt.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein dreiseitiges Hinweispapier veröffentlicht, das auf die Umgehung von EU-Sanktionen im Zusammenhang mit CNC-Fräs- und Drehmaschinen eingeht. Anlass sind verstärkte russische Beschaffungsversuche über Drittstaaten sowie verschleierte Beschaffungskanäle:
Hinweispapier Sanktionsumgehung betreffend CNC-Fräs- und Drehmaschinen
Hinweispapier Sanktionsumgehung betreffend CNC-Fräs- und Drehmaschinen
Die Europäische Union hat ein Fact Sheet zur Bedeutung und Anwendung der Incoterms-Klausel EXW („Ex Works“) im Zusammenhang mit dem EU-Sanktionsrecht veröffentlicht. Es erläutert, wie sich Incoterms-Regeln und Sanktionsvorgaben überschneiden und welche Verantwortlichkeiten Verkäufer und Käufer bei EXW-Lieferungen treffen:
EU sanctions factsheet: Incoterms “Ex Works” rule (EXW)
EU sanctions factsheet: Incoterms “Ex Works” rule (EXW)
Das „PEM-Übereinkommen“ ist das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Es regelt Ursprungsregeln für einen weiten Mittelmeerraum. Da die Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse nicht im gesamten PEM-Raum abgeschlossen sind, gilt seit dem 1. Januar 2026:
Zwischen jeweils zwei Vertragsparteien ist nur noch ein Ursprungsregelwerk anwendbar – entweder das revidierte regionale Übereinkommen oder weiterhin das alte regionale Übereinkommen. Welche Rechtsgrundlage zwischen jeweils zwei Ländern gilt, wird in einer offiziellen Matrix veröffentlicht:
Mitteilung der EU-Kommission
Zwischen jeweils zwei Vertragsparteien ist nur noch ein Ursprungsregelwerk anwendbar – entweder das revidierte regionale Übereinkommen oder weiterhin das alte regionale Übereinkommen. Welche Rechtsgrundlage zwischen jeweils zwei Ländern gilt, wird in einer offiziellen Matrix veröffentlicht:
Mitteilung der EU-Kommission
Seit dem 1. Januar 2025 werden Papierrechnungen sukzessive auf elektronische Rechnungen umgestellt. Falls eine Einzellieferantenerklärung auf Rechnungen angegeben wird, gilt dies ebenfalls für elektronische Rechnungen. In diesem Fall muss der vorgeschriebene Wortlaut als Freitext in der eRechnung stehen:
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung der CBAM-Verordnung wurde im Oktober 2025 veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Künftig gilt eine massenbasierte Schwelle: Nur noch Importeure, die pro Jahr insgesamt mehr als 50 Tonnen CBAM-relevanter Waren in die EU einführen, unterliegen der Verordnung. Damit fallen rund 90 % der bisherigen Importeure aus dem Anwendungsbereich heraus. Dennoch werden weiterhin rund 99 % der entsprechenden Emissionen erfasst.
Aufgrund der Anpassung wurde der Start der Verordnung zu entwaldungsfreie Lieferketten verschoben. In einer Abstimmung am 7. Dezember 2025 wurde eine erneute Verschiebung der Pflichten beschlossen:
Für alle Unternehmen gilt die Entwaldungsverordnung nun ab dem 30. Dezember 2026
Für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027
Für alle Unternehmen gilt die Entwaldungsverordnung nun ab dem 30. Dezember 2026
Für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027
Importeure müssen eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal haben, bevor sie fluorierte Treibhausgase und Produkte, die diese enthalten, einführen dürfen. Dies kann beispielsweise Kfz-Werkstätten betreffen, die Fahrzeuge mit Klimaanlagen importieren.
Die EU-Kommission hat die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung im F-Gase-Portal überarbeitet und in deutscher Sprache bereitgestellt. In der aktualisierten Fassung wird nun ausdrücklich auch die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen thematisiert.
Leitfaden für EU-Unternehmen
Die EU-Kommission hat die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung im F-Gase-Portal überarbeitet und in deutscher Sprache bereitgestellt. In der aktualisierten Fassung wird nun ausdrücklich auch die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen thematisiert.
Leitfaden für EU-Unternehmen
Quelle: Exportbrief.de, Sonderausgabe Zolländerungen 2026
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