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Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet müssen sich Ungeimpfte in Quarantäne begeben!Schweiz: Ab 5. Dezember Hochrisikogebiet

Das Robert-Koch-Institut hat die Schweiz ab Sonntag, den 5. Dezember als Hochrisikogebiet eingestuft.



Einreise aus der Schweiz nach Deutschland

Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben.

Was gilt, wenn ich geimpft bzw. genesen bin?

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.

Was gilt, wenn ich nicht geimpft bin?

Die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.



Einreise aus Baden-Württemberg in die Schweiz

Bei der Einreise in die Schweiz hat sich nichts geändert. Personen mit Wohnsitz in der Grenzregion Baden-Württemberg können ohne irgendwelche Nachweise einreisen. Für Nicht-Grenzregionen besteht eine PCR-Pflicht.

Mit dem  Travelcheck des Schweizer Bundesamts für Gesundheit können Sie prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in die Schweiz einreisen dürfen.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Schweiz-Auftrag bei uns über die aktuell geltenden Regeln!
Wir beraten Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg kostenlos und individuell.

 0711 1657-444