Dienstleistungserbringung im AuslandRumänien: Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Rumänien zu beachten sind.
Muss ich meine Dienstleistung anmelden?
In Rumänien gibt es eine Meldepflicht für bestimmte Gewerke (reglementierte Gewerke). Außerdem ist für Mitarbeiter eine Entsendemeldung zu tätigen. Für Selbstständige ist der Einzelfall zu betrachten, ob eine Meldung notwendig ist.
Wo mache ich die Entsendemeldung?
Vor einer Entsendung von Mitarbeitenden im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungen muss der Arbeitgeber eine Entsendemeldung an das zuständige Arbeitsinspektorat (rum. Inspectoratul Teritorial de Muncă - ITM) schicken. Dies muss spätestens 1 Tag vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Eine Kopie muss auch an den Auftraggeber geschickt werden. Diese muss einem Standardformular entsprechen und ist in Rumänisch einzureichen.
Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?
Die Unternehmen sind verpflichtet, Kopien der folgenden Dokumente aufzubewahren und den Arbeitsinspektoren auf Anfrage innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung zu stellen:
- Arbeitsvertrag oder gleichwertiges Dokument
- Anmeldeformular
- Nachweis der Lohnzahlung
- Arbeitszeit und Anwesenheitsliste des entsandten Arbeitnehmers
- A1-Bescheinigung
Die Unterlagen, in rumänischer Übersetzung, werden für einen Zeitraum von 3 Jahre nach der Entsendung auf rumänischem Staatsgebiet aufbewahrt.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?
Bei Leistungen im Bereich Gas-, Wasser, Heizung, Klima und Elektroinstallationen muss ein Qualifikationsnachweis beim zuständigen Arbeitsinspektorat vorgelegt werden.
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?
Es gibt keine spezielle „Akkreditierung“ oder ein nationales Register, das explizit und ausschließlich für Bauunternehmen oder für die Entsendung von Mitarbeitern im Baugewerbe vorgeschrieben ist. Nachweise über Einhaltung von Arbeitsschutz und Sicherheitsunterweisungen müssen jedoch auf der Baustelle vorliegen.
Muss ich mich in Rumänien umsatzsteuerlich registrieren?
Innerhalb der Europäischen Union gilt bei der Umsatzsteuer das Leistungsort-Prinzip: Die Umsatzsteuer aus Leistungen wird am Ort der Leistung an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Bei Leistungen zwischen Unternehmen kann die Umkehr der Steuerschuld angewendet werden, wenn Sie gewerbliche Kunden in Rumänien bedienen. Dann greift das Reverse-Charge-Verfahren.
Damit liegt die Steuerschuld beim rumänischen Kunden und Sie können eine Netto-Rechnung mit Hinweis auf Reverse Charge stellen. Bitte beachten Sie hier aber auch jeweils den Einzelfall, ob in Ihrer Konstellation das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist.
Achtung: Ist Ihr Kunde ein Privatkunde, sind Sie verpflichtet, sich in Rumänien umsatzsteuerlich zu registrieren und die Steuer an das rumänische Finanzamt abführen.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die Umsatzsteuerfragen mit Ihrem Steuerberater im Voraus abzuklären.
Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenfrei rund um das Thema Entsendung nach Rumänien.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
0711 1657-444