FrankreichRegelungen zu E-Rechnungen und E-Reporting
In Frankreich werden ab September 2026 neue Regeln bezüglich E-Invoicing und E-Reporting eingeführt. Wir geben einen Überblick.
E-Rechnung: Regeln für in Frankreich ansässige und umsatzsteuerpflichtige Unternehmen
Frankreich führt ein verpflichtendes System zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ein. Zunächst betrifft die Regelung Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen und dort umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
Ab dem 1. September 2026 müssen alle betroffenen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für große und mittelständische Unternehmen gilt ab diesem Zeitpunkt außerdem die Pflicht, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen. Kleine Unternehmen und KMU müssen E-Rechnungen erst ab dem 1. September 2027 verpflichtend ausstellen.
Die Rechnungen werden über staatlich zugelassene Plattformen übermittelt. Dabei werden relevante Rechnungsdaten digital an die Steuerverwaltung weitergegeben. Ziel der Reform ist unter anderem die Eindämmung von Steuerbetrug.
E-Reporting: Auch für deutsche Betriebe relevant
Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich sind grundsätzlich nicht verpflichtet, am französischen E-Invoicing-System teilzunehmen. Dennoch können für deutsche Unternehmen E-Reporting-Pflichten gelten. Diese Pflichten entstehen, wenn ein Betrieb Umsätze in Frankreich generiert, welche die Pflicht zur umsatzsteuerlichen Registrierung oder Steuerpflicht in Frankreich auslösen. Dann müssen bestimmte Transaktionsdaten digital an die französische Steuerverwaltung weitergegeben werden.
Eine E-Reporting-Pflicht kann beispielsweise dann entstehen, wenn ein deutscher Betrieb Waren oder Dienstleistungen an französische Kunden verkauft und der französische Kunde keine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt. In vielen Fällen entfällt die E-Reporting-Pflicht allerdings, wenn die Steuerschuld beim französischen Kunden liegt und dieser bereits in Frankreich umsatzsteuerlich registriert ist.
Von der E-Reporting-Pflicht ausgenommen sind grundsätzlich Exporte in Drittstaaten und Warenlieferungen innerhalb der Europäischen Union. Außerdem sollen bald auch Geschäfte mit Privatkunden (B2C) unter die E-Reporting Pflicht fallen. Ausgenommen bleiben insbesondere Umsätze, deren Abwicklung über das EU-One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) für Fernverkäufe erfolgt.
Quellen:
IHK Südlicher Oberrhein: Frankreich führt digitale Rechnungen zum 1. September 2026 ein
GTAI: Frankreich führt digitale Rechnungen und Umsatzmeldungen ein