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Handwerksbetrieben, die gegen das österreichische Entsendegesetz verstoßen, drohen hohe Mehrfachstrafen.Österreich: Vorsicht bei mehreren Geschäftsführern

Österreichisches Recht erlaubt Mehrfachbestrafung

Unternehmen, die Mitarbeiter für vorübergehende Tätigkeiten (z.B. Montagen) nach Österreich entsenden, müssen bestimmte Vorschriften beachten. Bei Verstößen gegen das österreichische Entsendegesetz kann es zu hohen Verwaltungsstrafen und Bußgeldern kommen. Sofern ein Unternehmen mehrere Geschäftsführer oder Inhaber hat, sieht das österreichische Recht sogar die Möglichkeit vor, eine Strafe gegen alle verantwortlichen Personen zu verhängen.

Dies bedeutet, dass sich die Strafe nicht nur vom Gesetzesverstoß abhängt und gegen eine GmbH einmalig verhängt wird, sondern auch von der Anzahl der Geschäftsführer, die zur juristischen Vertretung nach außen berufen sind.

Beispiel: Bei einem Unternehmen mit drei eingetragenen Geschäftsführern fällt ein Bußgeld demnach dreimal so hoch aus wie bei einem Betrieb mit nur einem eingetragenen Inhaber oder Geschäftsführer.

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Was können Handwerksbetriebe tun?

Um eine mögliche Mehrfachstrafe bereits im Vorfeld auszuschließen, sollte vor Auftragsbeginn ein sogenannter „Verantwortlicher Beauftragter“ bestimmt werden. Dieser wird mit dem Formular ZKO-1 gemeldet. Seiner Beauftragung muss eine Zustimmungserklärung beigefügt werden.