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Den Nachweis müssen auch deutsche Mitarbeiter erbringen, die nach Österreich entsendet werden!Österreich: 3G-Nachweis am Arbeitsplatz

Österreich hat zum 1.11.2021 den 3G Nachweis am Arbeitsplatz eingeführt. Dieser Nachweis gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich unabhängig der Herkunft der Arbeitnehmer.

Wenn Sie Mitarbeiter nach Österreich entsenden, sind diese somit ebenfalls vom 3G Nachweis betroffen.

Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich diese testen lassen:

  • Für die Einreise: PCR Test, nicht älter als 72 Stunden.
  • Während des Einsatzes: PCR Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden.

Bitte beachten Sie, dass Strafen bei Nichteinhaltung für Mitarbeiter bis zu 500 Euro und für den Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro verhängt werden können, wenn die Mitarbeiter keinen gültigen 3G-Nachweis vorzeigen können.



+++ Update +++

Seit dem 8.11.2021 ist Österreich größtenteils ein 2G-Land. Wer weder geimpft noch genesen ist, kann somit keine öffentlichen Angebote wie Gastronomie, Theater, Konzerte oder Sportveranstaltungen wahrnehmen.

Der Arbeitsplatz bleibt vorerst von der neuen 2G-Regel unberührt!

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Österreich-Auftrag bei uns über die aktuell geltenden Regeln!
Wir beraten Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg kostenlos und individuell.

 0711 1657-444