Delegationsreise Frankreich pexels-matt-hardy-2272939
Matt Hardy - pexels.com

Diese Nachweise müssen Sie bei der Einreise nach Frankreich vorzeigen.Frankreich: Das gilt bei der Einreise

++ACHTUNG: Der Stand der Nachricht ist vom 20.05.2022. Ggf. gelten beim Aufruf der Seite bereits andere Bestimmungen. Nehmen Sie hierzu  Kontakt zu uns auf.++



Folgende Nachweise müssen bei der Einreise nach Frankreich erbracht werden:

  • Ein Impfnachweis

oder

  • Der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19 

oder

  • Einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen Antigentest


Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg:

  • Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort.
  • Beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind.

Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.

Die eidesstattliche Erklärung entfällt bei der Einreise aus „grünen“ Ländern, worunter Deutschland derzeit zählt (Bitte tagesaktuell prüfen  www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/informations-pratiques/article/coronavirus-covid-19)



Darüber hinaus gelten die normalen Melde- und Nachweispflichten bei grenzüberschreitenden Leistungen in Frankreich.



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