
ExportExportkontrolle: Was ist das und betrifft es auch das Handwerk?
Auch Handwerksunternehmen können von der Exportkontrolle betroffen sein, wenn sie Güter, Technologien oder Dienstleistungen ins Ausland liefern, die unter bestimmte gesetzliche Regelungen fallen. Wir geben einen Überblick.
Wann ist ein Handwerksunternehmen betroffen?
Die Exportkontrolle betrifft nicht nur große Industrieunternehmen, sondern grundsätzlich alle Firmen, die international tätig sind – also auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe.
Ein Handwerksunternehmen kann insbesondere dann unter die Exportkontrolle fallen, wenn es:
- Dual-Use-Güter herstellt oder exportiert (also Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können)
- Technologie oder Software ins Ausland überträgt (auch digital, z. B. per E-Mail)
- Waren in Länder liefert, die einem Embargo unterliegen
- Kunden beliefert, die auf Sanktionslisten stehen
- Produkte mit kritischer Endverwendung liefert (z. B. für Nuklearanlagen oder militärische Zwecke)
Beispiel: Eine Drehmaschine, die eine besonders hohe Präzision erreicht, kann genehmigungspflichtig sein. Auch scheinbar unkritische Produkte wie Dichtungsringe bedürfen unter bestimmten Umständen einer Genehmigung, etwa wenn sie in militärischen Anlagen verwendet werden.
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Unternehmen sind verpflichtet, vor einem Export folgende Punkte zu prüfen:
- Wer ist der Empfänger? Sanktionslistenprüfung
- Was wird geliefert? Güterlistenprüfung
- Wohin wird geliefert? Embargoprüfung
- Wofür wird es verwendet? Endverwendungsprüfung
Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und können bei Verstößen strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Exportvorhaben in Drittländer grundsätzlich mit den vier W-Fragen zu beschäftigen. Gerne unterstützen wir Sie bei den Prüfungen und geben Ihnen eine Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen.
Falls die betreffenden Produkte vor dem Export eine Genehmigung benötigen, wenden Sie sich an das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle). Für Genehmigungen sollten Sie, je nach Zielland und Produkt, genügend Zeit einplanen.
Sie haben Fragen?
Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen von der Exportkontrolle betroffen sein, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen bei Ihren individuellen Anliegen weiter. Selbstverständlich stehen wir auch für alle anderen Fragen rund um Ihr Auslandsgeschäft zur Verfügung.
0711 1657 444