Entsendung Polen Handwerk International Baden-Württemberg
Karolina Grabowska - Pixabay

Dienstleistungserbringung im Ausland Polen: Mitarbeiterentsendung bei Bau- und Montageleistungen

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Polen zu beachten sind.



 Muss ich meine Dienstleistung in Polen anmelden?

In Polen gibt es eine Meldepflicht für bestimmte Gewerke (reglementierte Gewerke) außerdem ist für Mitarbeitende eine Entsendemeldung zu tätigen. Für Selbstständige ist der Einzelfall zu betrachten, ob eine Meldung notwendig ist





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden?

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende nach Polen entsenden, sind verpflichtet, die Entsendung formell bei der staatlichen Arbeitsinspektion (Panstwowa Inspeckcja Pracy) anzumelden. Dies muss spätestens am Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung in Polen, der als erster Arbeitstag des entsandten Arbeitnehmenden auf polnischem Gebiet gilt, geschehen. Die Informationen sind in englischer Sprache.

Auch in Polen ist im Rahmen der Meldung ein Vertreter anzugeben.

 Entsendemeldung in Polen

 Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen



Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?

Vor Ort sind im Fall einer Kontrolle durch die staatlichen Arbeitsinspektoren jederzeit vorzuzeigen:

  • Ausweis und ggf. Krankenversichertenkarte
  • Kopie der Entsendemeldung aller entsandten Mitarbeitenden sowie eine Liste dieser Mitarbeitenden
  • A1 -Bescheinigung für jeden Mitarbeitenden
  • Arbeitsverträge
  • Arbeitszeitrapporte
  • Lohn- und Zahlungsnachweis
  • Meisterbrief oder EU-Bescheinigung ggf. weitere Qualifikationsnachweise
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Gewerberegister (bei juristischen Personen, am besten mit Übersetzung)
  • Werkvertrag
  • Kopien der weiteren vorgenommenen Meldungen bzw. die erhaltenen Bestätigungen von den polnischen Behörden

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten wird mit hohen Geldbußen sanktioniert.






 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?

In Polen gibt es eine Reihe zulassungspflichtiger Gewerke, die eine Dienstleistungsanzeige oder Anerkennung je nach Gewerk bei verschiedenen Behörden erfordern. Unter anderem sind die Gewerke Elektroinstallation, Gas, Wasser, Heizung und Klima betroffen. Für weitere Informationen, ob ihr Gewerk in Polen reglementiert ist, kontaktieren Sie uns gerne.

Anerkennungsverfahren Polen







Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?

In Polen gibt es besondere Vorschriften im Baubereich, diese hängen von der Art und Umfang des Auftrags ab. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.



 Muss ich mich in Polen umsatzsteuerlich registrieren?

Innerhalb der Europäischen Union gilt bei der Umsatzsteuer das Leistungsort-Prinzip: Die Umsatzsteuer aus Leistungen wird am Ort der Leistung an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Bei Leistungen zwischen Unternehmen kann die Umkehr der Steuerschuld angewendet werden, wenn Sie gewerbliche Kunden in Polen bedienen. Dann greift das Reverse-Charge-Verfahren.

Damit liegt die Steuerschuld beim polnischen Kunden und Sie können eine Netto-Rechnung mit Hinweis auf Reverse Charge stellen. Bitte beachten Sie hier aber auch jeweils den Einzelfall (bspw. Einsatz von Subunternehmern), ob in Ihrer Konstellation das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist. 




 Sie haben Fragen?

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlfrei rund um das Thema Entsendung nach Polen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 0711 1657 444