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Dienstleistungserbringung im AuslandLuxemburg: Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Luxemburg zu beachten sind.



 Muss ich meine Dienstleistung in Luxemburg anmelden?

Anzeige der Erbringung von gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistungen in Luxemburg (handwerkliche oder industrielle Tätigkeiten)

  • Formelle Anzeige der Dienstleistung beim Wirtschaftsministerium (auch Selbstständige)
  • Nachweise zur Qualifikation sowie der ordentlichen Registrierung als Unternehmen sind der Vorabmeldung beizufügen
  • Es ist eine Bearbeitungsgebühr über 50 Euro zu entrichten. Der Beginn der Leistung kann erst erfolgen, wenn eine Bestätigung durch die Behörde eingegangen ist. Diese ist während der Dauer der Leistung mitzuführen. Die Meldebestätigung ist ein Jahr gültig und kann im Folgejahr erneuert werden.

Wirtschaftsministerium Luxemburg: Gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen in Luxemburg und Anzeige





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden in Luxemburg? 

Die Entsendemeldung von Mitarbeitenden muss vor Beginn der Leistung über das Online-Portal  e-détachement gemacht werden.

Folgende Daten werden abgefragt:

  • Daten zur Firma, die die Mitarbeitenden entsendet
  • Nennung eines Vertreters vor Ort
  • Ort der Leistung (Arbeitsplatz)
  • Auftraggeber in Luxemburg
  • Art der Leistung
  • Dauer (Beginn und Ende) der Leistung
  • Daten zum Mitarbeiter: u.a. Name, Geburtsdatum, Qualifikation, Fragen zum Arbeitsvertrag, Nachweis A1 sowie eine ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung der Arbeitnehmer
  • Auftragsbestätigung
  • Meldebestätigung durch das Wirtschaftsministerium

Durch die Meldung wird pro Mitarbeitendem ein „Badge Social“ generiert, der für die Dauer des Auftrags vom Mitarbeitenden mitzuführen und bei Kontrolle vorzuweisen ist.

Entsenden Subunternehmer Mitarbeitende, ist auch der Werkvertrag zwischen Sub- und Hauptunternehmer beziehungsweise Auftraggeber (alternativ: Auftragsbestätigung) hochzuladen.

Bei Entsendung von Leiharbeitenden ist der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher hochzuladen.

 



 Bitte beachten Sie:

Im Folgemonat einer Entsendung müssen folgende Dokumente unaufgefordert hochgeladen werden:

  • Tabellarische Arbeitszeitrapporte (Datum, Beginn und Ende sowie Pausen mit Beginn und Ende), die sich auf den Leistungszeitraum in Luxemburg beziehen.  
  • Auszug aus der Lohnbuchhaltung und Überweisungsbeleg als Nachweis

Die entsendeten Mitarbeitenden haben Anrecht auf Auszahlung von Luxemburger Tariflöhnen, sollten diese über dem in Deutschland üblichen Lohn liegen.  

Wenn kein Tarifvertrag anwendbar ist, ist der Luxemburger Soziallohn zu bezahlen.

Zu beachten sind darüber hinaus die gesetzlichen Wochenarbeitszeiten (40 Std./Woche) sowie die Regelungen für Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.

Tarifverträge Luxemburg

Soziallohn in Luxemburg





Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?

  • Nachweis Vorabmeldung Dienstleistungsanzeige
  • Meldebestätigung
  • Badge Social und Personalausweise pro Mitarbeitendem
  • Auftrag
  • A1-Nachweis pro Mitarbeitendem
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeitrapporte
  • Qualifikationsnachweis bei reglementierten Gewerken

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Verstöße werden mit Bußgeldern in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Arbeitnehmenden geahndet. Im Wiederholungsfall können es sogar 2.000 bis 10.000 Euro werden.

In schweren Fällen kann durch die Arbeitsinspektion ITM ("Inspection du Travail et des Mines") die Arbeit an den Baustellen gestoppt werden.



 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?

Bei der Meldung an das Wirtschaftsministerium müssen Elektroinstallateure, Aufzugbauer, Installateure für Heizungs- und Klimatechnik, Zimmerer und Dachdecker zusätzlich eine Kopie ihres Meisterbriefs einreichen.

Gasinstallationen:

Eintrag in die Handwerksrolle der  Chambre des Métiers du Grand Duché de Luxembourg, wo formell eine Konzession beantragt wird. Diese ist durch die Versicherungsgesellschaft auszufüllen und im Original an die Chambre des Métiers zurückzusenden.

Weiterhin muss eine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden, welche explizit erbrachte Leistungen in Luxemburg abdeckt.





Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?

Auch in Luxemburg ist bei Bauleistungen die Erstellung eines Sicherheitsplans (PPSS-Plan) Pflicht. Darüber hinaus kann eine formelle Baustellenzugangsberechtigung eingefordert werden. Wir empfehlen, die Bauleitung in Luxemburg danach zu fragen.

Im Bedarfsfall können Sie bei uns die erforderlichen Vorlagen erhalten.



Kollektivurlaub (Bauferien)

Betroffene Gewerke:

  • Hoch- und Tiefbau
  • Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik

Während der Bauferien sind Leistungen in den oben genannten Gewerken verboten. Ausnahmen sind möglich und müssen fristgerecht (meist 30. Mai oder 30. Juni) bei der Arbeitsinspektion Luxemburg (ITM) beantragt werden.

Inspection du Travail et de Mines: Kollektivurlaub





 Muss ich mich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren?

Bei Bau- und Montageleistungen in Verbindung mit Grundstücken und Gebäuden gilt im Luxemburger Steuerrecht die Umkehr der Steuerschuld bei gewerblichen Kunden nicht. In diesem Fall ist eine umsatzsteuerliche Registrierung erforderlich.

Als Subunternehmer müssen Sie beachten, dass bei Erbringung von Leistungen die umsatzsteuerliche Registrierung in Luxemburg erforderlich ist und die Rechnungen mit Luxemburger TVA (17% oder 3%) auszuweisen sind.

In Luxemburg besteht zudem die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung über das elektronisches eTVA System. Die Umsatzsteuererklärung an das luxemburgische Finanzamt wird über das eCDF-Portal durchgeführt.



 Sie haben Fragen?

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Luxemburg. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

 0711 1657 444