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Dienstleistungserbringung im AuslandTschechische Republik: Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung in die Tschechische Republik zu beachten sind.



 Muss ich meine Dienstleistung in der Tschechischen Republik anmelden?

In reglementierten Gewerken sind Dienstleistungen dem Ministerium für Industrie und Handel zu melden.  

Anzeigepflichtig sind unter anderem Installation, Wartung und Reparatur von elektrischen Maschinen und Anlagen, Leistungen im Bau- und Ausbau, Gas, Wasser, Heizung.

Je nach Firma (Einzelunternehmen oder juristische Person) sind unterschiedliche Nachweise mitzusenden:

  • Qualifikationsnachweis,
  • EU-Bescheinigung,
  • Handelsregisterauszug

Meldeformular juristische Person
Meldeformular natürliche Person



Einreise und Aufenthaltsdauer

Überschreitet die Entsendung 30 Tage, ist eine Meldung innerhalb von 30 Tagen vorgeschrieben. Dies gilt nicht für ausländische Mitarbeitende, die diese Pflicht bei ihrem Unterkunftsanbieter (Hotel, Pension) erfüllt haben. Bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate ist die Beantragung einer vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für Tschechien möglich.

Mitarbeitende aus Nicht-EU Ländern dürfen innerhalb von 180 Tagen maximal 90 Tage entsandt werden.

Arbeitsbedingungen/Mindestlohn

Die maximale Arbeitszeit in Tschechien sind 12 Stunden pro Tag. Arbeiten am Samstag und Sonntag sind erlaubt. Die Arbeitswoche besteht aus 40 Stunden pro Woche mit maximal 8 Stunden Überzeit, verteilt auf 26 Kalenderwochen. Dafür wird die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 26 Kalenderwochen berechnet, die im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche betragen darf.

Bitte beachten Sie hierzu Abschnitt II. Arbeitsbedingungen:

Staatliche Aufsichtsbehörde





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden?

Die Entsendemeldung der Mitarbeitenden ist vor Beginn der Leistung erforderlich.
Die Meldung erfolgt über ein Formular, das per E-Mail oder auf dem Postweg vor Beginn der Leistung der jeweils zuständigen Arbeitsmarktkontrollbehörde zugestellt werden muss.

Im Rahmen der Meldung ist der Auftraggeber sowie eine Kontaktperson zu nennen, die Fragen gegenüber der tschechischen Arbeitsmarktkontrollbehörde beantworten kann. Ferner sind Unterlagen (Arbeitsverträge der Mitarbeitenden, Lohnnachweise, Qualifikation) zur Einsicht im Fall einer Kontrolle vor Ort zu hinterlegen.

Vorsorglich sollen Sie, insbesondere bei größeren Projekten, Arbeitsverträge in die tschechische Sprache übersetzen.

Die Tschechische Republik verfügt über ein  Meldeportal in englischer Sprache.

 Arbeitsamt Tschechische Republik





Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?

  • Entsendemeldung
  • Kopie der Dienstleistungsanzeige/Auszug aus dem Dienstleistungsregister
  • A1-Bescheinigung
  • Identifikationsdaten der / des Mitarbeitenden
  • Auftragsbestätigung
  • Adresse im Wohnsitzland und Adresse für die Zustellung der Sendungen in Tschechien
  • Nummer des Reisedokuments und Name der ausstellenden Behörde
  • Art der Arbeitstätigkeit, Ort der Arbeitsausführung und Zeitraum, in dem die Beschäftigung ausgeführt werden soll
  • Datum des Beginns und Datum der Beendigung der Arbeit in Tschechien
  • Arbeitszeitaufzeichnungen

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?

Für Leistungen im Bereich Elektroinstallationen wie auch Montageleistungen von Elektroanlagen mit Spannung über 220 V, gelten in der Tschechischen Republik besondere Auflagen.  

Deutsche Qualifikationsnachweise (Geselle/Meister) sind in diesen speziellen Fällen nicht anerkannt.

Die Tschechische Republik kennt dafür das Berufsbild Revisionstechniker, für das eine Prüfung abgelegt werden muss.

Bei Leistungen in diesem Bereich ist es erforderlich, mit einem tschechischen Betrieb zu kooperieren, der die Leistungen abnimmt.  







 Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?

Es sind uns keine Besonderheiten bekannt.





 Muss ich mich umsatzsteuerlich registrieren?

Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in der Tschechischen Republik umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen.

Diesen Service bietet die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer in Prag gegen Gebühr an.  

 AHK Tschechien





 Sie haben Fragen?

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Tschechien. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 0711 1657 444