Dienstleistungserbringung im AuslandSlowakei: Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung in die Slowakei zu beachten sind.
Muss ich meine Dienstleistung in der Slowakei anmelden?
Bei vorübergehenden handwerklichen oder sogenannten gebundenen Leistungen muss die Dienstleistung im Vorfeld am ersten Ort der Leistung angemeldet werden.
Als Nachweise werden unter anderem die EU-Bescheinigung sowie übersetzte Qualifikationsnachweise, welche auf Gleichstellung geprüft werden, eingefordert.
Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer prüft im Einzelfall, ob Ihre Leistungen zu einem reglementierten Beruf gehören und unterstützt Sie bei den Meldepflichten. Der Service ist gebührenpflichtig.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden?
Die Entsendemeldung der Mitarbeitenden ist vor Beginn der Leistung erforderlich. Dies geschieht online über ein Meldeportal in englischer Sprach
Im Rahmen der Meldung ist ein Vertreter als Ansprechperson bei Fragen der Behörden zu benennen.
Die Entsendemeldung der Mitarbeiter ist vor Beginn der Leistung erforderlich. Dies geschieht online über ein Meldeportal in englischer Sprache.
Im Rahmen der Meldung ist ein Vertreter als Ansprechpartner bei Fragen der Behörden zu benennen.
Bitten beachten Sie: Zusätzlich sind dem regional zuständigen Arbeitsamt unbedingt in einem Zeitraum von sieben Tagen vor Beginn der Leistung die Mitarbeitenden formell anzumelden. Die Anmeldung muss mittels der sogenannten Informationskarte (INFORMAČNÁ KARTA) erfolgen.
Contact - National Labour Inspectorate
Nationale Arbeitsinspektion: Allgemeine Informationen
Ausnahmen zur Meldepflicht
- Geschäftliche Besprechungen ohne Erbringung von weiteren Dienstleistungen, z.B. Verhandlungen oder Projekttreffen
- Teilnahme an Seminaren und Vorträgen ohne Erbringung von weiteren Dienstleistungen, z.B. Workshop oder Vortrag
- Teilnahme an Messen und Messe-ähnliche Veranstaltungen, z.B. Standbetreuung, Beratung oder Verkaufstätigkeit
- Besuch von und die Teilnahme an Kongressen und Tagungen
Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?
- EU-Bescheinigung
- A1-Bescheinigung pro Mitarbeitender
- Arbeitsrapporte führen
- Kopie der Entsendemeldung
- Kopie der Anzeige der Dienstleistung
- Auftragsbestätigung
Darüber hinaus sind für die Dauer der Leistung am Ort der Leistung mitzuführen:
- Arbeitsvertrag
- Auszug aus der Lohnbuchhaltung
Die Unterlagen können auch beim Vertreter hinterlegt werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen der Arbeitsmarktkontrolle jederzeit zur Einsicht bereitstehen.
Sanktionen bei Nichteinhaltung:
Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?
Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer prüft im Einzelfall, ob Ihre Leistungen zu einem reglementierten Beruf gehören und unterstützt Sie bei den Meldepflichten. Der Service ist gebührenpflichtig.
Muss ich mich in der Slowakei umsatzsteuerlich registrieren?
Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in der Slowakei umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen. Diesen Service bietet die AHK Slowakei gegen Gebühr an.
Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung in die Slowakei. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
0711 1657-444