Entsendung Niederlande Handwerk International Baden-Württemberg
misign - pixabay.com

Dienstleistungserbringung im AuslandNiederlande: Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung in die Niederlande zu beachten sind.



 Muss ich meine Dienstleistung in den Niederlanden anmelden?

Alle vorübergehenden Dienstleistungen ausländischer Unternehmen und auch Subunternehmen, die Mitarbeitende entsenden, sind vor Beginn der Leistung in den Niederlanden zu melden.

Auch bestimmte Selbstständige, die in den Niederlanden vorübergehende Leistungen erbringen, sind meldepflichtig. Sie müssen sich vor Beginn der Leistung über die  Entsendeplattform anmelden. Welche Branchen das betrifft, können Sie auf der  Website des niederländischen Ministeriums für Arbeit und Soziales überprüfen.

Beispielsweise ist das gesamte Bau- und Ausbauhandwerk wie auch der Metall- und Maschinenbau von dieser Meldepflicht betroffen.





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden?

Die Entsendemeldung erfolgt über die  Entsendeplattform der Niederlande.

Im Rahmen der Meldung werden folgende Daten abgefragt:

  • Firma und Geschäftsadresse des Auftragnehmenden
  • Auftraggeber
  • Dauer, Beginn und Ende der Leistung
  • Anschrift/Ort der Leistung in den Niederlanden
  • Kontaktperson
  • Daten der Mitarbeitenden, die entsendet werden (Name, Geburtsdatum, Qualifikation, Arbeitsvertrag, Auszug aus der Lohnbuchhaltung)

Kontaktperson:

Die Kontaktperson ist Ansprechpartner bei Kontrollen in den Niederlanden und muss sich für die Dauer der Leistung in den Niederlanden aufhalten.

Mögliche Kontaktpersonen möglich:

  • der niederländische Auftraggeber
  • eine/r Ihrer Mitarbeitenden
  • Projektleiter:in
  • der Inhaber:in/Geschäftsführer:in
  • Fiskalvertreter:in (in den Niederlanden ansässig)



Auftraggeber:  

Der Auftraggeber (Dienstleistungsempfänger) wird benachrichtigt, wenn die Meldung erfolgt ist. Er kann diese online einsehen und ist verpflichtet zu kontrollieren, ob die Meldung korrekt ist.

Dieselben gesetzlich verbindlichen  Kontrollvorschriften gelten auch für Subunternehmer. 





Welche Dokumente und Nachweise mitzuführen?

Darüber hinaus sind am Ort der Leistung für den Fall einer Kontrolle verpflichtend bereit zu halten:  

  • Arbeitsverträge
  • Lohnzettel
  • Arbeitszeitnachweise
  • Nachweis Auszahlung des Lohns der Mitarbeitenden, die entsendet werden

Die Unterlagen müssen den niederländischen Behörden fünf Jahre zur Verfügung stehen.

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.

 

Ausnahmen von der Meldepflicht (Monteursklausel) - Voraussetzungen:

  • Lieferung hochtechnologischer Maschinen und Produktionsanlagen an niederländische Industrieunternehmen.
  • Aufbau erfordert Fachkenntnis und das Know-how des ausländischen Lieferanten, damit der Empfänger in den Niederlanden die technische Anlage oder Installation schnell in Betrieb nehmen kann.
  • Die Arbeiten dürfen 8 Tage nicht überschreiten. Übersteigt die Installationsdauer diesen Zeitraum, besteht auch hier Meldepflicht.  





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?

Besonderheiten für Elektro-/Gasinstallation, Kälteanlagenbau, Solarzellen und- Photovoltaik:

Eine Zertifizierung ist erforderlich und formell zu beantragen.

 Zertifizierungsantrag & Anerkennung regulierter Gewerke





Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?

Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen:

Erstellen eines Sicherheitsplans sowie Benennung eines  Verantwortlichen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.





 Muss ich mich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren?

Eine steuerliche Registrierung ist notwendig bei Aufträgen für Privatkunden oder für den Fall, dass der Auftraggeber in den Niederlanden nicht umsatzsteuerlich registriert ist.



 Arbeitsrecht und Tarifvertrag

Arbeitskräfte, die in die Niederlanden entsendet werden, haben Anspruch auf den tarifvertraglichen – oder wenn es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt – gesetzlichen Mindestlohn.

 Mindestlohn in den Niederlanden

Für welche Betriebszweige es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, ist auf einer  Webseite des niederländischen Ministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Bestimmte Tarifverträge sind dort auch in englischer Sprache nachzulesen.

Der Großteil der niederländischen allgemeinverbindlichen Tarifverträge steht jedoch nicht auf Englisch zur Verfügung. Sie können nur auf Niederländisch  abgerufen werden.

 FNV: Tarifvertrag & Branche





 Sie haben Fragen?

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Belgien. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 0711 1657 444