Neuerungen 2026Das ändert sich in diesem Jahr
Welche neuen (außenwirtschaftlichen) Regelungen gibt es 2026? Was ändert sich und was ist für wen relevant? Wir geben einen Überblick.
Neuerungen 2026
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Ab dem 1. Januar 2026 wird der Euro offizielles Zahlungsmittel in Bulgarien und ersetzt den bulgarischen Lew zum festen Wechselkurs von 1 Euro = 1,95583 Lew. Bulgarien wird damit das 21. Mitglied der Eurozone.
Europäisches Parlament: Parlament befürwortet Einführung des Euro in Bulgarien
Europäisches Parlament: Parlament befürwortet Einführung des Euro in Bulgarien
Das e-Invoicing ist ab 2026 verpflichtend und betrifft alle in Belgien ansässigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich der Tochterunternehmen ausländischer Firmen. Dies gilt auch für Zweigniederlassungen ausländischer Betriebe oder solche mit belgischer Umsatzsteuerregistrierung.
GTAI: Belgien macht elektronische B2B Rechnungen verpflichtend
GTAI: Belgien macht elektronische B2B Rechnungen verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2026 müssen ausländische Unternehmen, die Drittstaatsangehörige nach Dänemark entsenden, bei der Meldung im dänischen RUT-Register verschiedene Dokumente hochladen. Dazu gehören Vertragskopien und Kopien der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse der Drittstaatsangehörigen.
Virk: Register für ausländische Dienstleister (RUT)
Virk: Register für ausländische Dienstleister (RUT)
Die österreichische Zollverwaltung hat sich zu einer verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Voranmeldung für die Durchgangszollstelle (Office of Transit) ab dem 1. Januar 2026 entschieden.
Zoll online: Fachmeldungen
Zoll online: Fachmeldungen
Wie in jedem Jahr wird auch 2026 zum 1. April 2026 der britische Mindestlohn im Vereinigten Königreich erhöht.
GOV.IK: National Minimum Wage and National Living Wage rates
GOV.IK: National Minimum Wage and National Living Wage rates
Ab 1. Januar 2026 gelten Neuerungen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich. Künftig sollen gewerbliche und industrielle Verpackungen mitberücksichtigt werden. Mit dieser Neuregelung kommt auf zahlreiche deutsche Unternehmen in Frankreich die EPR-Pflicht zu.
AHK Frankreich: Reporting Frankreich
AHK Frankreich: Reporting Frankreich
Ein Großteil des Handwerks ist durch die sogenannte „Handwerkerausnahme“ von dieser Pflicht befreit. Das gilt jedoch nicht für alle Unternehmen. Betriebe sollten prüfen, ob sie tachographenpflichtig sind, diese Tachographentypen nutzen oder die betreffenden Fahrzeuge grenzüberschreitend eingesetzt werden. In diesem Fall sollte in Fachwerkstätten ein Austausch vorgenommen werden. Alle Infos, was ab wann für wen gilt, finden Sie über folgenden Link.
Tachographen: Austauschpflichten beim grenzüberschreitenden Verkehr
Tachographen: Austauschpflichten beim grenzüberschreitenden Verkehr
2026 startet der Echtbetrieb des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus. Importeure müssen den Status als zugelassener CBAM-Anmelder haben, wenn sie ab 2026 Waren(-nummern) importieren, die von CBAM erfasst sind. Im ersten Quartal gelten noch Übergangsregelungen. Falls die jährliche Importmenge dieser Waren unter 50 Tonnen liegt, ist dieser Status generell nicht erforderlich.
GTAI: CBAM-Vereinfachungen treten in Kraft
GTAI: CBAM-Vereinfachungen treten in Kraft
Der Geltungsbeginn der Verordnung ist erneut verschoben worden. Das Inkrafttreten wurde für große und mittlere Betreiber auf den 30. Dezember 2026 festgesetzt, für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2027. Zudem sollen die Verpflichtungen für nachgelagerte Betreiber und Händler gestrafft und die einmalige Anmeldung für Kleinst- und kleine Primärbetreiber aus Ländern mit geringem Risiko vereinfacht werden.
Pressemitteilung Europäische Kommission
Pressemitteilung Europäische Kommission
Die Schwellenwerte sinken leicht und gelten ab dem 1. Januar 2026 für zwei Jahre.
GTAI: Öffentliche Beschaffung: EU legt neue Schwellenwerte fest
GTAI: Öffentliche Beschaffung: EU legt neue Schwellenwerte fest
Schrittweiser Abschied vom Papierformular: Ab April 2026 sollen alle Zollstellen EU-weit in der Lage sein, elektronische Carnets ATA (eCarnets) abzufertigen. Sukzessive werden auch einzelne Zielländer wie die Schweiz das eCarnet akzeptieren. Die Testphase dient dazu, zahlreiche Prozessfragen zu klären. Wie bisher auch, wird die Antragstellung für das eCarnet über das Online-Portal der jeweiligen IHK erfolgen.
IHK: Das volldigitale Carnet in 2026
IHK: Das volldigitale Carnet in 2026
2025 konnten die bisherige und die revidierte PEM-Konvention parallel angewendet werden. Ab Januar 2026 gilt nur noch die neue Konvention. Die Konvention enthält zahlreiche Erleichterungen hinsichtlich der Ursprungsregeln und weiterer Bestimmungen.
GTAI: Modernisierte Ursprungsregeln im PEM-Raum verabschiedet
GTAI: Modernisierte Ursprungsregeln im PEM-Raum verabschiedet
Ein sauber gestellter Antrag ist eine gute Voraussetzung dafür, dass die Bearbeitung durch das BAFA zügig erfolgen kann. Zeit und Nerven kostet alle Beteiligten, wenn Rückfragen erforderlich sind, bis offene Punkte geklärt und die eigentliche Beurteilung des Falles starten kann. Abhilfe schafft das neu gefasste, ausführliche Merkblatt des BAFA. Es zeigt auf, wie ein formal richtiger und inhaltlich vollständiger Antrag aussieht.
BAFA: Merkblatt zur optimierten Antragstellung
BAFA: Merkblatt zur optimierten Antragstellung
Zum 31. Oktober 2025 wurde der neue EU-Zolltarif für 2026 veröffentlicht. Seit Mitte November steht die Änderungsübersicht der Warennummern und das neue Warenverzeichnis vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung.
Statistisches Bundesamt: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026
Statistisches Bundesamt: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026
Im November 2025 sind Moldau und Montenegro dem Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Damit wird der Warenverkehr zwischen diesen Ländern, der EU und den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz), der Türkei, der Republik Nordmazedonien, Serbien, dem Vereinigten Königreich, Georgien und der Ukraine erleichtert.
Europäische Kommission: News
Europäische Kommission: News
Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2026 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2026. Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet.
GTAI: Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2026
GTAI: Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2026
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