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Das ausgefüllte Einreiseformular sowie das Impfzertifikat bzw. der Nachweis über einen negativen COVID-Test sind Pflicht. Corona: Das gilt aktuell bei der Einreise in die Schweiz

+++ Stand: 20.09.2021 +++



Einreiseformular

Das  Schweizer Einreiseformular muss sowohl von geimpften wie auch ungeimpften Personen bei der Einreise vorgezeigt werden. Dies ist auch bei der Einreise im Rahmen von grenzüberschreitenden Dienstleistungen Pflicht.

 

Einreise mit Impfzertifikat

Das deutsche Impfzertifikat ist in der Schweiz gültig. Auch das  europäische digitale COVID-Zertifikat ist in der Schweiz anerkannt. Der Impfnachweis muss bei der Einreise vorgezeigt werden.

Von der Schweiz anerkannte COVID-19-Impfstoffe sind:

  • Pfizer/BioNTech (BNT162b2 / Comirnaty® / Tozinameran)
  • Moderna (mRNA-1273 / Spikevax / COVID-19 vaccine Moderna)
  • AstraZeneca (AZD1222 Vaxzevria®/ Covishield™)
  • Janssen / Johnson & Johnson (Ad26.COV2.S)
  • Sinopharm / BIBP (SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell))
  • Sinovac (CoronaVac)

 

Einreise für nicht geimpfte Personen

Nicht geimpfte Personen müssen zusätzlich zum Einreiseformular einen Negativ-Test nachweisen:

  • PCR-Test bei Einreise (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Bei längeren Aufenthalten: 4-7 Tage nach Einreise PCR-Test (oder Antigen-Schnelltest) wiederholen und  dem Kanton melden.


 Achtung

Beim Aufruf dieser Seite gelten gegebenenfalls bereits andere Einreisebestimmungen für die Schweiz.
Melden Sie sich am besten vor Ihrem Schweiz-Auftrag bei uns und wir sagen Ihnen, was zu beachten ist.

 0711 1657-444