Das ausgefüllte Einreiseformular sowie das Impfzertifikat bzw. der Nachweis über einen negativen COVID-Test sind Pflicht. Corona: Das gilt aktuell bei der Einreise in die Schweiz
+++ Stand: 20.09.2021 +++
Einreiseformular
Das Schweizer Einreiseformular muss sowohl von geimpften wie auch ungeimpften Personen bei der Einreise vorgezeigt werden. Dies ist auch bei der Einreise im Rahmen von grenzüberschreitenden Dienstleistungen Pflicht.
Einreise mit Impfzertifikat
Das deutsche Impfzertifikat ist in der Schweiz gültig. Auch das europäische digitale COVID-Zertifikat ist in der Schweiz anerkannt. Der Impfnachweis muss bei der Einreise vorgezeigt werden.
Von der Schweiz anerkannte COVID-19-Impfstoffe sind:
- Pfizer/BioNTech (BNT162b2 / Comirnaty® / Tozinameran)
- Moderna (mRNA-1273 / Spikevax / COVID-19 vaccine Moderna)
- AstraZeneca (AZD1222 Vaxzevria®/ Covishield™)
- Janssen / Johnson & Johnson (Ad26.COV2.S)
- Sinopharm / BIBP (SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell))
- Sinovac (CoronaVac)
Einreise für nicht geimpfte Personen
Nicht geimpfte Personen müssen zusätzlich zum Einreiseformular einen Negativ-Test nachweisen:
- PCR-Test bei Einreise (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
- Bei längeren Aufenthalten: 4-7 Tage nach Einreise PCR-Test (oder Antigen-Schnelltest) wiederholen und dem Kanton melden.