ExportChina: Exportlizenz für bestimmte Stahlprodukte
Zum 1. Januar 2026 hat China eine Exportgenehmigung für 300 Stahlprodukte eingeführt.
Was bedeutet das?
Seit 1. Januar 2026 ist für den Export von 300 Stahlprodukten aus China eine Exportlizenz nötig. Das hat das Handelsministerium MOFCOM und die Allgemeine Zollverwaltung GACC der Volksrepublik China bekanntgegeben ( Bekanntmachung Nr. 79/2025, nur auf Chinesisch verfügbar). Die entsprechenden Exportlizenzen werden von MOFCOM verwaltet.
Diese Exportkontrollen decken nahezu alle Produkte von Roheisen über Halbzeuge bis hin zu Fertigwaren und Stahlschrott ab. Die vollständige Liste der betroffenen Produkte ist in der Anlage zur Bekanntmachung Nr.79/2025 veröffentlicht.
Es handelt sich weder um ein Exportverbot noch um ein System der Dual-Use-Kontrolle. Nach dem chinesischen Außenwirtschaftsrecht kann China auch für die Ausfuhr ziviler Güter Kontrollmaßnahmen einführen.
Die Exportkontrolle liegt beim chinesischen Exporteur. Dieser muss prüfen, ob das Produkt auf der kontrollierten Liste steht und eine Exportgenehmigung notwendig ist. Er muss unter anderem die Verträge mit dem ausländischen Käufer vorlegen, gegebenenfalls auch eine Endverbleibserklärung.
Deutsche Exporteure von Stahlerzeugnissen müssen damit rechnen, dass Endkunden in Drittländern künftig möglicherweise einen Nachweis verlangen, dass die Exportbestimmungen für vorgelagertes chinesisches Material eingehalten wurden.
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Gerne steht Ihnen die AHK Greater China (Deutsche Auslandshandelskammer) für Fragen zur Verfügung:
Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe
AHK Greater China
Frau Ye Lijuan, Director
yelijuan@china.ahk.de
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