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EU fragt Aufwand bei KMU ab - bis 27. April mitmachen!Bürokratielast durch nichtfinanzielle Informationen

Nach der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen müssen bestimmte große Unternehmen im Rahmen ihrer jährlichen Berichterstattungspflichten eine nichtfinanzielle Erklärung - etwa zu ihren Lieferketten - abgeben.

Daher kann es sein, dass auch KMU großen Unternehmen, die sie beliefern oder für die sie Dienstleistungen erbringen, einige nichtfinanzielle Informationen zur Verfügung stellen müssen. Auch Banken dürften in Zukunft immer häufiger Angaben im sozialen oder ökologischen Bereich verlangen.

Da die Regelung in der Praxis sowohl für Unternehmer als auch für die Nutzer der Angaben bisher z. T. unklar war bzw. unbefriedigende Ergebnisse lieferte, soll sie überarbeitet werden. 

Dank Ihrer Teilnahme an der Befragung kann die Europäische Kommission die Auswirkungen und Kosten, die die Angabe der nichtfinanziellen Informationen in den Betrieben auslöst, besser einschätzen und entsprechende Änderungen vornehmen.

 

Mitmachen - so geht's

Füllen Sie einfach bis 27. April den Online-Fragebogen aus:

Fragebogen EU-Konsultation nichtfinanzielle Informationen

 

 

Ansprechpartnerin bei Fragen zur Konsultation oder zum Fragebogen:

Sigrun Taschner-Tangemann KD BUSCH.COM

Sigrun Taschner-Tangemann

Projektleiterin des Enterprise Europe Network Baden-Württemberg

Tel. 0711 1657-302

Mobil 0152 29437890

Fax 0711 1657-827

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