Brexit - Flagge - Großbritannien
Lina Kivaka - Pexels

Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen ins Vereinigte Königreich

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung ins Vereinigte Königreich zu beachten sind.

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags im Vereinigten Königreich.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444





Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung im Vereinigten Königreich anmelden?

Eine allgemeine Anmeldepflicht für die Entsendung von Mitarbeitern gibt es im Vereinigten Königreich nicht. 
Je nach Länge bzw. Art der Tätigkeit sind jedoch ggf. Visa oder Tätigkeitserlaubnisse erforderlich.





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung im Vereinigten Königreich mitzuführen?

Mitzuführende Unterlagen:

  • Auftragsbestätigung (Die vertragliche Verbindung zum Unternehmen im Vereinigten Königreich sollte kenntlich gemacht sein.)
  • Schreiben vom britischen Geschäftspartner über die Dringlichkeit der Arbeiten und über die besonderen Qualifikationen, über die der Mitarbeiter verfügt.
  • A1-Bescheinigung (von der Krankenkasse zu erhalten)
  • Unterkunftsnachweise
  • Rückflugtickets
  • Kontaktperson bei Rückfragen
  • Reisepass




 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) im Vereinigten Königreich?

In bestimmten Fällen muss die Dienstleistung vor der Aufnahme bei der zuständigen britischen Behörde gemeldet werden. Dies betrifft z.B. die Bereiche Gasinstallationen, Augenoptik und Zahntechnik.







Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor im Vereinigten Königreich?

Im Bausektor muss der Bauherr das Bauvorhaben im Vorfeld bei dem örtlich zuständigen Building Control Department anzeigen. Gegebenenfalls müssen hier weitere Genehmigungen beantragt werden.

Bei Bau- und Montageleistungen ist eine Registrierung zum Construction Industry Scheme (CIS) verpflichtend. Dies gilt auch für Subunternehmer.  





 Muss ich mich im Vereinigten Königreich umsatzsteuerlich registrieren?

Unter gewissen Umständen ist eine umsatzsteuerliche Registrierung notwendig. Dies hängt von der Art der Leistung ab. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem Auftrag.





Gerade für Aufträge im Vereinigten Königreich empfehlen wir dringend, sich rechtzeitig vor Auftragsbeginn mit uns in Verbindung setzen. Die Vorgaben variieren stark von Fall zu Fall. Die Beratung ist für Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg kostenlos.
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