Entsendung Tschechien Handwerk International Baden-Württemberg
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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung in die Tschechische Republik zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen in die Tschechische Republik

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in der Tschechischen Republik.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
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 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in der Tschechischen Republik anmelden?

In reglementierten Gewerken sind Dienstleistungen dem Ministerium für Industrie und Handel zu melden.  

Anzeigepflichtig sind u.a.  Installation, Wartung und Reparatur von elektrischen Maschinen und Anlagen, Leistungen im Bau- und Ausbau, Gas, Wasser Heizung.

Je nach Firma (Einzelunternehmen oder juristische Person) sind unterschiedliche Nachweise mitzusenden: Qualifikationsnachweis, EU-Bescheinigung, Handelsregisterauszug)





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in der Tschechischen Republik?

Die Entsendemeldung der Mitarbeiter ist vor Beginn der Leistung erforderlich.
Die Meldung erfolgt über ein Formular, das per Email oder auf dem Postweg vor Beginn der Leistung der jeweilig zuständigen Arbeitsmarktkontrollbehörde zugestellt werden muss.

Im Rahmen der Meldung ist der Auftraggeber sowie eine Kontaktperson zu nennen, die Fragen gegenüber der tschechischen Arbeitsmarktkontrollbehörde beantworten kann. Ferner sind Unterlagen (Arbeitsverträge der Mitarbeiter, Lohnnachweise, Qualifikation) zur Einsicht im Fall einer Kontrolle vor Ort zu hinterlegen.

Vorsorglich sollen Sie, insbesondere bei größeren Projekten, Arbeitsverträge in die tschechische Sprache übersetzen.

Die Tschechische Republik verfügt über ein Meldeportal in englischer Sprache.





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung in die Tschechische Republik mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Arbeitsrapporte führen
  • Kopie der Entsendemeldung
  • Kopie der Anzeige der Dienstleistung
  • Auftragsbestätigung

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in der Tschechischen Republik?

Für Leistungen im Bereich Elektroinstallationen wie auch Montageleistungen von Elektroanlagen mit Spannung über 220 V, gelten in der Tschechischen Republik besondere Auflagen.  

Deutsche Qualifikationsnachweise (Geselle/Meister) sind in diesen speziellen Fällen nicht anerkannt.

Die Tschechische Republik kennt dafür das Berufsbild Revisionstechniker, für das eine Prüfung abgelegt werden muss.

Bei Leistungen in diesem Bereich ist es erforderlich, mit einem Tschechischen Betrieb zu kooperieren, der die Leistungen abnimmt.  









 Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in der Tschechischen Republik?

Es sind uns keine Besonderheiten bekannt.





 Muss ich mich in der Tschechischen Republik umsatzsteuerlich registrieren?

Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in der Tschechischen Republik umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen.
Diesen Service bietet die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer in Prag gegen Gebühr an.  





Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung in die Tschechische Republik!
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