
Dienstleistungserbringung im AuslandPortugal: Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Portugal zu beachten sind.
Muss ich meine Dienstleistung in Portugal anmelden?
In Portugal gibt es eine Meldepflicht für bestimmte Gewerke (reglementierte Gewerke) außerdem ist für Mitarbeiter eine Entsendemeldung zu tätigen. Für Selbstständige ist der Einzelfall zu betrachten, ob eine Meldung notwendig ist.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden?
- Grundsätzlich ist die Meldung bei der „Autoridade para as Condições do Trabalho [ACT]“ (portugiesische Arbeitsinspektionsbehörde) für jede Entsendung von Arbeitnehmern Pflicht.
- Die Meldung hat vor Beginn des Arbeitseinsatzes des Mitarbeiters zu erfolgen.
- Die Anmeldung der Entsendung von Arbeitnehmern nach Portugal muss durch das auf der Internetseite der zuständigen Arbeitsinspektionsbehörde (ACT) vorhandene Formular erfolgen: Communication of posting of workers to Portugal
Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?
- Das Formular der Anmeldung bei der Arbeitsinspektionsbehörde
- Den Arbeitsvertrag oder ein Dokument, aus dem die im portugiesischen Arbeitsrecht geforderten wesentlichen Informationen hervorgehen
- Gehaltsabrechnungen
- Arbeitszeitnachweise, aus denen der tägliche Arbeitsbeginn, das Ende und die Arbeitsdauer hervorgehen
- Nachweis über die Zahlung des Gehalts
- A1-Bescheinigung für jede entsandte Person
Die Dokumente können auf Verlangen der Behörden bis zu einem Jahr nach Beendigung der Entsendung verlangt werden. Die Unterlagen müssen während des gesamten Entsendezeitraums an einem zugänglichen und deutlich gekennzeichneten Ort in Portugal verfügbar sein (an dem in der Entsendung angegebenen Arbeitsort, auf der Baustelle oder in der Betriebsstätte oder dem Fahrzeug, mit dem die Dienstleistung erbracht wird).
Sollten die Dokumente zu diesem Zwecke verlangt werden, sind diese in portugiesischer Sprache oder mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?
Das gefahrengeneigte Handwerk ist in Portugal reglementiert und deutsche Qualifikationen müssen offiziell anerkannt werden. In Portugal gelten andere technische Normen als in Deutschland. Im Elektrobereich sind die Vorschriften der Associação Portuguesa de Normalização (IPQ) und der Regulamento de Instalações Elétricas de Baixa Tensão (REBT) besonders relevant
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?
Für das Baugewerbe herrscht eine Eintragungspflicht.
Der Begriff des Baugewerbes ist in Portugal sehr weit zu verstehen. Die Installation von Maschinen und Anlagen in Gebäuden kann als eine Tätigkeit des Baugewerbes gesehen werden. Für Unternehmen kann eine Eintragungspflicht beziehungsweise Lizenz-Antragspflicht bei der zuständigen Baugewerbebehörde in Portugal bestehen, sofern die ausgeübte Tätigkeit, als bauliche Tätigkeiten im Sinne des portugiesischen Rechts eingestuft wird.
Wenn die ausgeübte Bautätigkeit nur gelegentlich und vereinzelt durchgeführt wird, besteht für gewöhnlich nur eine einfache Eintragungspflicht.
Die Eintragung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit bei der Baugewerbebehörde ist wesentlich einfacher als die Beantragung einer Lizenz / Alvara. Für die Eintragung muss ein Formular bei der Behörde eingereicht werden. Werden Arbeiten in Portugal mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Dauer durchgeführt, welche generell einer Eintragungspflicht beziehungsweise Lizenz-Antragspflicht unterliegen, muss eine Lizenz / Alvara beantragt werden.
Diese Beantragung ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Hierzu müssen eine Vielzahl von Unterlagen übersetzt eingereicht werden und es werden teilweise Anforderungen an das Stammkapital und die Finanzstabilität des Unternehmens gestellt.
Muss ich mich in Portugal umsatzsteuerlich registrieren?
Innerhalb der Europäischen Union gilt bei der Umsatzsteuer das Leistungsort-Prinzip: Die Umsatzsteuer aus Leistungen wird am Ort der Leistung an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Bei Leistungen zwischen Unternehmen kann die Umkehr der Steuerschuld angewendet werden, wenn Sie gewerbliche Kunden in Portugal bedienen. Dann greift das Reverse-Charge-Verfahren. Damit liegt die Steuerschuld beim portugiesischen Kunden und Sie können eine Netto-Rechnung mit Hinweis auf Reverse Charge stellen.
Bitte beachten Sie hier aber auch jeweils den Einzelfall (beispielsweise Einsatz von Subunternehmern), ob in Ihrer Konstellation das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist.
Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Portugal. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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