
Dienstleistungserbringung im Ausland Finnland: Mitarbeiterentsendung bei Bau- und Montageleistungen
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Finnland zu beachten sind.
Muss ich meine Dienstleistung in Finnland anmelden?
In Finnland gibt es eine Meldepflicht für bestimmte Gewerke (reglementierte Gewerke). Außerdem ist für Mitarbeitende eine Entsendemeldung zu tätigen. Für Selbstständige ist der Einzelfall zu betrachten, ob eine Meldung notwendig ist.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden?
Meldepflicht besteht immer, wenn Mitarbeiter für vorübergehende Leistungen nach Finnland entsendet werden. Die Meldung hat vor dem Beginn des Arbeitseinsatzes zu erfolgen. Änderungen müssen nachgemeldet werden.
Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?
- Nachweis der Entsendemeldung
- A1-Bescheinigungen der Mitarbeiter
- Handelsregisterauszug aus dem Geschäftsführer und Prokura hervorgehen
- Liste mit allen Mitarbeitern mit persönlichen Daten und Angabe der Qualifikation
- Arbeitsvertrag/ Bestätigung der für die Entsendung wesentlichen Bedingungen
- Arbeitszeitaufzeichnungen
- Lohnzettel und Überweisungsbelege
- Fahrtenbuch für die Fahrzeugführer
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Finnland?
In Finnland sind nur wenige Gewerke zulassungspflichtig. Die Arbeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Zulassung erteilt wurde. Dies gilt im Handwerk beispielsweise für Elektriker (Arbeiten nur unter Aufsicht eines zugelassenen externen Supervisors), Kälteanlagenbauer und Sprengmeister.
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?
Bauabzugssteuer
Ihr Auftraggeber ist verpflichtet, 13 % der Rechnungssumme (bei Einzelunternehmen 60 %) als Steuersicherheit einzubehalten. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie sich im Prepayment-Register registrieren.
Baustellenausweise
Alle Anwesenden auf Baustellen müssen einen Baustellenausweis (Valtti-Karte) tragen.
Es gibt unterschiedliche Anbieter. Bei Vastuu kostet die Karte 26 Euro zzgl. Versand. Voraussetzung für die Karte ist eine finnische ID und eine finnische Steuernummer.
Sprechen Sie hierzu mit dem finnischen Auftraggeber, dass dieser die Karten für Sie bestellt.
Anwesenheitsregister
Auf allen Baustellen müssen aktuelle Anwesenheitsregister geführt werden. Die Zuständigkeit liegt beim Bauherrn, aber Sie müssen ihm Informationen zukommen lassen. U.a. eine finnische Steuernummer für jeden entsandten Arbeitnehmer. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht steuerpflichtig werden. Voraussetzung ist eine finnische ID, die nur persönlich beim Finanzamt beantragt werden kann.
Umsatzsteuer
Innerhalb der Europäischen Union gilt bei der Umsatzsteuer das Leistungsort-Prinzip: Die Umsatzsteuer aus Leistungen wird am Ort der Leistung an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Bei Leistungen zwischen Unternehmen kann die Umkehr der Steuerschuld angewendet werden, wenn Sie gewerbliche Kunden in Finnland bedienen. Dann greift das Reverse-Charge-Verfahren. Damit liegt die Steuerschuld beim finnischen Kunden und Sie können eine Netto-Rechnung mit Hinweis auf Reverse Charge stellen. Bitte beachten Sie hier aber auch jeweils den Einzelfall (bspw. Einsatz von Subunternehmern), ob in Ihrer Konstellation das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist.
Noch Fragen?
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenfrei rund um das Thema Entsendung nach Finnland. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
0711 1657 444