Entsendung Finnland Handwerk International Baden-Württemberg
Merja Partanen - pixabay.com

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Finnland zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Finnland

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Finnland.

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 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Finnland anmelden?

In  reglementierten Gewerken können Melde- und Nachweispflichten bestehen.







 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Finnland?

Meldepflicht besteht immer, wenn Mitarbeiter für vorübergehende Leistungen nach Finnland entsendet werden.
Die Meldung muss vor Beginn des Arbeitseinsatzes oder spätestens am ersten Tag der Leistung an die zuständige Arbeitsmarktkontrollbehörde „Occupational safety and health authority“ in Finnland erfolgen.

Im Rahmen der Meldung ist ein Vertreter zu nennen, die Fragen von gegenüber der finnischen Arbeitsmarktkontrollbehörde beantworten kann.





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Finnland mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Arbeitsrapporte führen
  • Kopie der Meldung
  • Auftragsbestätigung

Ferner sind Unterlagen (Arbeitsverträge der Mitarbeiter, Lohnnachweise, Qualifikation) zur Einsicht im Fall einer Kontrolle vor Ort zu hinterlegen.

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten wird mit hohen Geldbußen zwischen 1.000 und 10.000 Euro sanktioniert.





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Finnland?

Leistungen im Bereich Elektroinstallationen, Gas, Wasser Heizung und Klima gehören EU-weit zu den reglementierten Gewerken, die einem Nachweisverfahren oder einer besonderen Meldepflicht unterliegen.

Abhängig von der Art der Leistungen sind verschiedene Nachweise zu beachten.

In Finnland sind neben den oben aufgelisteten Gewerken auch Leistungen im Gerüstbau, an Sprinkleranlagen sowie das Führen von Kränen und Baggern reguliert.

Sie müssen sich einem kostenpflichtigen Qualifikationsvergleichsverfahren vor Beginn der Leistung bei jeweils unterschiedlichen Behörden unterziehen.  



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 Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Finnland?

Bei Leistungen im Bausektor muss die Bestätigung der Entsendemeldung, sowie die in der Meldung gemachten Angaben dem Auftraggeber unaufgefordert zugehen.

Die Vergabe an Subunternehmer ist verbindlich dem Generalunternehmer und dem Auftraggeber zu melden.  

Darüber hinaus gibt es im Bausektor die Besonderheit, dass eine steuerliche Registrierung der Mitarbeiter zu erfolgen hat.

In Finnland ist eine Versicherung, die Ansprüche von Arbeitsnehmern aus Arbeitsunfällen versichert, gesetzlich verbindlich. Auch ausländische Firmen sind verpflichtet, diese Versicherung abzuschließen. Diese Versicherung wird nur durch akkreditierte finnische Versicherungen angeboten.

Beachten Sie die Bestimmungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen. Für grundstücksbezogene Leistungen sowie Leistungen die von einer Bauleitung abgenommen werden, beachten Sie die Hinweise des Architekten oder der Bauleitung.



Bei Fragen können wir auftragsspezifisch für Sie recherchieren.
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 Muss ich mich in Finnland umsatzsteuerlich registrieren?

Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in Finnland umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen.







Empfehlung: Nehmen Sie aufgrund der umfassenden Meldebestimmungen rechtzeitig Kontakt mit der Deutsch-Finnischen Handelskammer in Finnland auf. Sie übernimmt gegen Gebühr den Meldeservice.






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