Österreich Entsendung Handwerk International Baden-Württemberg
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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Österreich zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Österreich

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Österreich.

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 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Österreich anmelden?

Bei vorübergehenden Leistungen in Österreich ist in reglementierten Gewerken die Dienstleistung vorab anzumelden.



 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Österreich?

Alle vorübergehenden Dienstleistungen ausländischer Unternehmen und Subunternehmen, die Mitarbeiter entsenden, müssen vorab die Entsendung melden.  

Die Entsendemeldung erfolgt formell durch das ZKO3.

 

Im Rahmen der Meldung werden folgende Daten abgefragt:

  • Firma und Geschäftsadresse des Auftragnehmers
  • Auftraggeber
  • Dauer, Beginn und Ende der Leistung
  • Anschrift/Ort der Leistung in Österreich
  • Kontaktperson
  • Daten der Mitarbeiter, die entsendet werden (Name, Geburtsdatum, Qualifikation, Arbeitsvertrag, Auszug aus der Lohnbuchhaltung)

 

Kontaktperson:

Die Kontaktperson ist die Ansprechpartnerin bei Kontrollen durch die Finanzpolizei.

Als Kontaktperson möglich ist:

  • einer ihrer Mitarbeiter
  • Projektleiter
  • Inhaber/Geschäftsführer, der auf der Baustelle für die Dauer der Leistung anwesend ist

 

Auftraggeberhaftung:  

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping in Österreich, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, 25% des Leistungslohns an die Wiener Gebietskrankenkasse (WGK) abzuführen. Der hinterlegte Betrag wird nach Überprüfung durch die WGK per Antrag erstattet.





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Österreich mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Kopie der Meldung
  • Kopie der Dienstleistungsanzeige
  • Dienstzettel pro Mitarbeiter
  • Auftragsbestätigung

 

Darüber hinaus sind am Ort der Leistung für den Fall einer Kontrolle verpflichtend bereit zu halten:  

  • Arbeitsverträge
  • Lohnzettel
  • Arbeitszeitnachweise
  • Nachweis Lohnauszahlung an die Mitarbeiter, die entsendet werden

Die Unterlagen müssen noch 5 Jahre den österreichischen Behörden zur Verfügung stehen.

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten wird mit hohen Geldbußen sanktioniert.

 

Ausnahmen von der Meldeplficht (Monteursklausel) - Voraussetzungen:

  • Lieferung hochtechnologischer Maschinen und Produktionsanlagen an österreichische Industrieunternehmen.
  • Aufbau erfordert Fachkenntnis und das Know-how des ausländischen Lieferanten, damit der Empfänger in Österreich die technische Anlage oder Installation schnell in Betrieb nehmen kann. 
  • Die Arbeiten dürfen 8 Tage nicht überschreiten. Übersteigt die Installationsdauer diesen Zeitraum, besteht auch hier Meldepflicht.  




 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Österreich?

Es sind Qualifikationsnachweise erforderlich.





Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Österreich?

Bei Bauleistungen, die den Zeitraum von 5 Tage überschreiten, besteht Meldepflicht beim regional zuständigen Arbeitsinspektorat.

Es bestehen Beitragspflichten bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Falls Sie Mitglied der SOKA-BAU in Deutschland sind, nehmen Sie hierzu Kontakt mit SOKA-BAU auf.





 Muss ich mich in Österreich umsatzsteuerlich registrieren?

Eine steuerliche Registrierung ist notwendig bei Aufträgen für Privatkunden oder für den Fall, dass der Auftraggeber in Österreich nicht umsatzsteuerlich registriert ist.





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