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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Belgien zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Belgien

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Belgien.

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 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Belgien anmelden?

Arbeitsmeldung 30bis

In Belgien sind alle Leistungen ab einem Auftragswert von 30.000 Euro gesetzlich vor Beginn der Leistung anzumelden.

Eine Arbeitsmeldung ist auch gesetzlich verbindlich, wenn Aufträge ab einem Auftragswert von 3.000 Euro an Subunternehmer vergeben werden.

Mit der Arbeitsmeldung besteht darüber hinaus die Verpflichtung, sich im belgischen Unternehmensregister zu registrieren und eine "ZUD-Nummer" zu beantragen. Nichtbeachten der Arbeitsmeldung wird mit bis zu 5% des Auftragswerts geahndet.

Achtung Selbständige:
Pflicht zur Limosa-Meldung vor Beginn der Leistung!



 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Belgien? - Limosa-Meldung

Limosa-Meldung

Vor Beginn der Leistungen in Belgien ist die Entsendung von Mitarbeitern anzumelden. Die Meldung erfolgt über ein Online-Portal und wird in Belgien "Limosa-Meldung" genannt. Auch für Selbständige besteht die Pflicht, sich vor Beginn der Leistung über dieses Portal anzumelden.  

In der Limosameldung werden folgende Daten abgefragt:

  • Daten zur Firma, die die Mitarbeiter entsendet
  • Nennung eines Vertreters (Verbindungsperson)
  • Ort der Leistung (Arbeitsplatz)
  • Auftraggeber in Belgien
  • Art der Leistung
  • Dauer (Beginn und Ende) der Leistung
  • Daten zum Mitarbeiter (Arbeitnehmer), der entsendet wird
  • täglicher Einsatzplan mit Beginn und Ende sowie Pausen

Vertreter

In Belgien ist eine Verbindungsperson im Rahmen der Meldung anzugeben. Die Verbindungsperson kann ein Mitarbeiter, der Auftraggeber vor Ort oder der Projektleiter sein. Da diese Person die Ansprechpartnerin gegenüber der Arbeitsmarktkontrollbehörde ist, sind bei ihr folgende Dokumente zu hinterlegen:

  • Limosa-Meldebestätigung
  • Arbeitsvertrag der entsandten Mitarbeiter
  • A1 Nachweis
  • Arbeitszeitrapporte (Stundenzettel)
  • Auszug aus der Lohnbuchhaltung plus Auszahlungsnachweis

Auftraggeberhaftung

Bei Vergabe an Subunternehmern besteht in Belgien für Unternehmen eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Finanzbehörde und Sozialversicherung bei Leistungen im Bau- und Ausbau sowie im Bereich elektrischer Montagearbeiten. 



Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Belgien mitzuführen?

Bei der Verbindungsperson hinterlegt:

  • Limosa-Meldebestätigung
  • Arbeitsvertrag der entsandten Mitarbeiter
  • A1 Nachweis
  • Arbeitszeitrapporte (Stundenzettel)
  • Auszug aus der Lohnbuchhaltung plus Auszahlungsnachweis

Wichtig: Unterlagen am Ort der Leistung jederzeit im Fall einer Kontrolle vorhalten können.   

Sanktionen bei Nichteinhaltung:
Wurde die Limosa-Meldung nicht gemacht oder kann sie nicht vorgezeigt werden, wird mit einem Bußgeld in der Höhe von 2.400 Euro pro Arbeitnehmer geahndet. Auch die Unterschreitung von Löhnen sowie das Nichteinhalten der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten führen zu empfindlichen Strafen.  



 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Belgien?

Im Bereich Elektro-, Gas- und Warmwasserinstallationen ist durch das Mittelstandsministerium "Division Infrastructure" eine Zulassung zu beantragen: gas.elec@economie.fgov.be

Wallonie: Installation von Warmwasseranlagen (Solartechnik) erfordert die Zulassung beim Öffentlichen Dienst in der Wallonie.

Leistungen aus gem. Anlage A HwO gelisteten Berufen sind durch EU-Bescheinigung dem örtlichen "Guichets d'entreprises" vor Beginn der Leistung zu melden.

Darüber hinaus empfehlen wir Meister- und Gesellenbriefe in diesen Gewerken mitzuführen.



Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Belgien?

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, einen Construbadge (Bauausweis) sichtbar zu tragen.

Der Construbadge ist kostenpflichtig (20 Euro) und muss pro Mitarbeiter im Bau- und Ausbau online beantragt werden. Es ist der Identifikationscode der Limosameldung als Zugang miteinzugeben.



Meldungen Checkinatwork: Anwesenheitsregistrierung der Mitarbeiter, Subunternehmer, Bauleiter

Betroffen: Leistungen im Bau- und Ausbau mit einem Nettogesamtauftragswert ab 500.000 Euro

  • Hoch- und Tiefbau
  • Renovierungsarbeiten/Instandhaltung
  • Wartungs- und Reinigungsarbeiten
  • Abrissleistungen an Immobilien und Gebäuden

Tägliche Registrierungspflicht: Die Empfangsbestätigung Limosa-1 enthält zudem einen QR-Code, mit dem Arbeitnehmer und Selbständige, die Bauleistungen erbringen, sich auch bei Checkinatwork registrieren können.

Der Auftraggeber und das entsendete Unternehmen stehen in der Verantwortung, dass die Mitarbeiter täglich im Anwesenheitsregister registriert sind.



Belgisches Treuemarkensystem für entsandte Arbeitnehmer aus dem Bau- und Baunebengewerbe

Es gibt Lockerungen, wenn gegenüber der Behörde OPOC (Office patronal d'organisation et de contrôle des régimes de sécurité d´existence) nachgewiesen werden kann, dass Urlaubs- und Lohnausgleichskasse und/oder ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt werden.




Belgische Assurance Décennale

2018 wurde auch in Belgien die zehnjährige Gewährleistungsversicherung für Leistungen an Gebäuden (Rohbau, Fundamente, Außenwände, Dachstruktur, Leitungen, Elektro, Heizung,  etc.) gesetzlich verbindlich eingeführt. Sie ist vor Beginn der Leistungen abzuschließen. Anbieter sind Fédérale Assurance, Allianz und AXA.





Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Frankreich!
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