
Dienstleistungserbringung im Ausland Belgien: Mitarbeiterentsendung bei Bau- und Montageleistungen
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Belgien zu beachten sind.
Muss ich meine Dienstleistung in Belgien anmelden?
In Belgien gibt es eine Meldepflicht für bestimmte Gewerke (reglementierte Gewerke) außerdem ist für Mitarbeitende eine Entsendemeldung zu tätigen. Für Selbstständige muss der Einzelfall betrachtet werden, ob eine Meldung notwendig ist. Dies hängt davon ab, ob in einem Risikosektor gearbeitet wird.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden?
Limosa-Meldung
Vor Beginn der Leistungen in Belgien ist die Entsendung von Mitarbeitenden anzumelden. Die Meldung erfolgt über ein Online-Portal und wird in Belgien "Limosa-Meldung" genannt. Auch für Selbstständige besteht die Pflicht, sich vor Beginn der Leistung über dieses Portal anzumelden, wenn sie Tätigkeit in einem Risikosektor ausüben.
Im Rahmen der Meldung sind neben Angaben zum eigenen Unternehmen auch der Auftraggeber sowie ein Vertreter zu nennen, der Fragen gegenüber der niederländischen Arbeitsmarktkontrollbehörde beantworten kann.
Ferner sind Unterlagen (Arbeitsverträge der Mitarbeitenden, Lohnnachweise, Meldebestätigung etc.) zur Einsicht im Fall einer Kontrolle vor Ort beim Vertreter zu hinterlegen.
Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?
Bei der Verbindungsperson hinterlegt:
- Limosa-Meldebestätigung
- Arbeitsvertrag der entsandten Mitarbeitenden
- A1-Nachweis
- Arbeitszeitrapporte (Stundenzettel)
- Auszug aus der Lohnbuchhaltung plus Auszahlungsnachweis
- Für Bau- und Baunebengewerbe: Befähigungsnachweis sowie ggf. ConstruBadge
Wichtig: Unterlagen am Ort der Leistung jederzeit im Fall einer Kontrolle vorhalten können.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?
Leistungen im Bereich Elektroinstallationen, Gas, Wasser, Heizung und Klima gehören EU-weit zu den reglementierten Gewerken, die einem Nachweisverfahren oder einer besonderen Meldepflicht unterliegen.
Viele Gewerken aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe (betrifft die in Deutschland als Anlage A HwO gelisteten Berufe) zählen zu den reglementierten Gewerken in Belgien. Hierfür sind berufsspezifische Nachweise zu erbringen.
Wir recherchieren, ob Ihre Leistungen in Belgien besonderen Nachweispflichten unterliegen. Rufen Sie uns gerne an.
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?
In Belgien gibt es besondere Vorschriften im Baubereich, unter anderem wird ein Bauausweis (Construbadge) benötigt. Es gibt zahlreiche weitere Anforderungen diese hängen von der Art und vom Umfang des Auftrags ab (unter anderem Anwesenheitsregister, Treumarkensystem oder Pflichtversicherung).
Hierzu beraten wir Sie gerne auftragsspezifisch. Rufen Sie uns einfach an.
Muss ich mich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren?
Innerhalb der Europäischen Union gilt bei der Umsatzsteuer das Leistungsort-Prinzip: Die Umsatzsteuer aus Leistungen wird am Ort der Leistung an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Bei Leistungen zwischen Unternehmen kann die Umkehr der Steuerschuld angewendet werden, wenn Sie gewerbliche Kunden in Belgien bedienen. Dann greift das Reverse-Charge-Verfahren. Damit liegt die Steuerschuld beim belgischen Kunden und Sie können eine Netto-Rechnung mit Hinweis auf Reverse Charge stellen.
Bitte beachten Sie hier aber auch jeweils den Einzelfall (beispielsweise Einsatz von Subunternehmern), ob in Ihrer Konstellation das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist.
Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in Belgien umsatzsteuerlich zu registrieren
Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Belgien. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
0711 1657-444