
SchweizNeues Meldeverfahren seit 17. März 2025
Seit dem 17. März 2025 sind die Online-Meldungen im Meldeverfahren in der Schweiz ausschließlich über das Portal EasyGov.swiss vorzunehmen. Am Meldeprozess und den abgefragten Informationen ändert sich grundsätzlich nichts.
Was müssen Sie jetzt zu tun?
Vorübergehende Tätigkeiten ausländischer Unternehmen sind grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Leistung in der Schweiz in einem Online-Portal anzumelden.
Die bisherige Anwendung für das Meldeverfahren ist seit 14. März 2025 nicht mehr verfügbar.
Seit dem 17. März 2025 müssen die Online-Meldungen im Meldeverfahren ausschließlich über das Portal EasyGov.swiss vorgenommen werden. Am Meldeprozess selbst und den anzugebenden Informationen ändert sich grundsätzlich nichts.
Das müssen Sie nun tun:
- Unternehmen / Selbstständige Dienstleistungserbringende mit Sitz EU/EFTA/UK müssen sich auf EasyGov.swiss registrieren.
- Im Rahmen der Registrierung ist eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu beantragen, welche zwingend für die Nutzung des Meldeverfahrens notwendig ist.
Die UID wird jedem Unternehmen, das in der Schweiz aktiv ist, zur eindeutigen Identifikation vergeben. Durch die Vergabe einer UID entstehen dem Unternehmen keine Kosten. - Auch wenn Sie durch die Schweizer MWST-Anmeldung bereits über eine Schweizer UID verfügen, müssen Sie für die Entsendung eine eigene Schweizer UID beantragen. Entsendemeldungen sind aber bereits ab Beantragung und nicht erst ab Erteilung der neuen (zusätzlichen) UID möglich.
- Falls Sie noch keine UID besitzen, können Sie in Ihrem EasyGov-Konto eine UID beantragen. Die Vergabe der UID kann bis zu 14 Tage dauern.
Sie können sich innerhalb weniger Minuten einloggen und Meldungen erfassen, auch wenn der gesamte UID-Vergabeprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine umsatzsteuerliche Registrierung, sondern lediglich um die Beantragung einer Nummer, die Sie bei allen Behördenkontakten als Unternehmen ausweist.
Sie können sich innerhalb weniger Minuten einloggen und Meldungen erfassen, auch wenn der gesamte UID-Vergabeprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Bitte beachten Sie
Im Zuge der UID-Beantragung wird nach einem „Register“ in Deutschland gefragt, mit dem das Schweizer Bundesamt für Statistik Ihre Unternehmensdaten abgleichen kann. Dieses Register muss ein offizielles Register sein. Am geeignetsten sind die Handelsregister, die im Drop-Down-Menü zu finden sind.
Sie können aber auch händisch ein Register eintragen, wie beispielsweise „Handwerkskammer Region Stuttgart“. In dem Falle wäre die „ID des Unternehmens im oben referenzierten Register“ Ihre Betriebsnummer, mit der Sie in der Handwerksrolle eingetragen sind. Da es sich hierbei um kein öffentlich einsehbares Register handelt, müssen Sie einen Auszug aus der Handwerksrolle hochladen.
Erste Anmeldung & Migration Ihrer Daten nach dem Go-Live
Wenn Sie die neue Anwendung zum ersten Mal verwenden, können Sie Ihr Profil aus dem alten Meldeportal importieren. Die Migration wird automatisch durchgeführt.
- Um den Import dieser Daten durchführen zu können, benötigen Sie zwingend den Benutzernamen. Zudem benötigen Sie Zugang zu der in Ihrem Meldeprofil hinterlegten E-Mail-Adresse.
- Danach können Sie auf Ihre Arbeitnehmenden sowie die archivierten Meldebestätigungen zugreifen.
- Pro Meldeprofil ist nur ein Import möglich. Sichern Sie daher vorab alle Daten und Meldebestätigungen, um Datenverluste zu vermeiden.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zur EasyGov-Plattform wenden Sie sich gerne direkt an EasyGov Service Desk:
EasyGov Service Desk
+41 58 467 11 22
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 22 Uhr
Das Team von Handwerk International Baden-Württemberg berät Sie zudem individuell bei allen Fragen zum Thema Arbeitseinsätze in der Schweiz.
+49 711 1657 444