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ProduktkennzeichnungVereinigtes Königreich: CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet gültig

Das britische Wirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen wird. Damit rückt die britische Regierung von ihrem ursprünglichen Plan ab, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen. Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Sie können die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden. 



Für welche Produkte gilt die Anerkennung?

Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt für folgende Produkte:

  • Spielzeug
  • Pyrotechnik
  • Freizeitboote und Wasserfahrzeuge (beispielsweise Jet-Skis)
  • einfache Druckbehälter
  • Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen
  • nichtselbsttätige Waagen
  • Messgeräte
  • Messbehälterflaschen
  • Aufzüge
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Funkanlagen
  • Druckgeräte
  • persönliche Schutzausrüstung (PPE)
  • Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Maschinen
  • Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien
  • Aerosolprodukte
  • elektrische Niederspannungsgeräte


Bei welchen Produkten gibt es noch Unklarheiten?

Bestimmte Produktgruppen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des britischen Wirtschaftsministeriums. Ob die CE-Kennzeichnung auch in diesen Produktbereichen unbefristet weiterverwendet werden kann oder ob eine Umstellung auf UKCA erfolgen muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die zuständigen Behörden haben angekündigt, ihre Pläne zeitnah mitzuteilen. Das gilt für folgende Produktgruppen:

  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • transportable Druckgeräte
  • unbemannte Flugsysteme
  • Bahnprodukte
  • Schiffsausrüstung

Für Medizinprodukte gelten gesonderte Übergangsfristen.



Quelle: GTAI



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Katrin Wegele KD BUSCH.COM

Katrin Wegele

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