Dienstleistungserbringung im AuslandSchweiz: Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung in die Schweiz zu beachten sind.
Muss ich meine Dienstleistung in der Schweiz anmelden?
Bei vorübergehenden Leistungen in der Schweiz sind alle Tätigkeiten (auch von Selbstständigen) ohne Ausnahme gesetzlich verbindlich 8 Tage vor Beginn der Leistung meldepflichtig.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden?
Alle vorübergehenden Dienstleistungen ausländischer Unternehmen sind verpflichtet, 8 Tage vor Beginn der Leistung ihre Mitarbeitenden elektronisch anzumelden.
Im Rahmen der Meldung werden folgende Daten abgefragt:
- Firma und Geschäftsadresse des Auftragnehmers
- Auftraggeber
- Dauer, Beginn und Ende der Leistung
- Anschrift/Ort der Leistung in der Schweiz
- Daten der Mitarbeitenden, die entsendet werden (Name, Geburtsdatum, Qualifikation, Höhe des Stundenlohns, Schweizer Umsatzsteuer-Identnummer)
Achtung: Ihre Mitarbeitenden haben Anrecht auf Auszahlung der Schweizer Löhne für die Dauer des Auftrags in der Schweiz.
Das Lohnniveau in der Schweiz liegt zwischen 30% bis 50% höher als in Deutschland. Unterschreitungen der Löhne werden mit sehr hohen Geldbußen geahndet.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Lohnberechnung.
Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung mitzuführen?
- EU-Bescheinigung
- A1-Bescheinigung pro Mitarbeitender
- Kopie der Meldung
- Auftragsbestätigung
Sanktionen bei Nichteinhaltung:
Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?
Auch die Schweiz kennt reglementierte Gewerke. Bevor Sie Leistungen im Bereich Elektroinstallationsarbeiten und Kranarbeiten durchführen, ist ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, das ausländische Unternehmen auf die erforderliche Qualifikation hin prüft.
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?
Die Kautionspflicht ist je nach Branche und Kanton unterschiedlich geregelt. In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen.
Muss ich mich in der Schweiz umsatzsteuerlich registrieren?
Seit 2018 sind alle ausländischen Unternehmen mit einem Jahres- „Weltumsatz“ (Sitzland + plus Auslandserträge) von 100.000 CHF verpflichtet, sich umsatzsteuerlich in der Schweiz zu registrieren. Hierfür ist ein Fiskalvertreter mit Sitz in der Schweiz zu beauftragen.
Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung in die Schweiz. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
0711 1657-444