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LänderinformationenSchweiz: Einsatz von Subunternehmern

Unternehmen, die als Subunternehmer in der Schweiz eingesetzt werden, sollten die aktuellen Meldebestimmungen und rechtlichen Besonderheiten kennen. Aber auch Betriebe, die Aufträge zusammen mit anderen Subunternehmern ausführen, sollten sich über Haftungsfragen vorab informieren.

 

Meldepflicht in der Schweiz

Selbstständige Dienstleistungserbringende (Staatsangehörige der EU/EFTA) mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA können während einer Dauer von höchstens drei Monaten oder 90 Tagen innerhalb eines Kalenderjahrs im Rahmen des Meldeverfahrens eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben.

 Die Meldung erfolgt über eine  zentrale Meldeplattform, mindestens 8 Tage vor Auftragsbeginn.

 

Erforderliche Dokumente beim Schweiz-Einsatz

  • Kopie der Meldebestätigung oder der erteilten Bewilligung, wenn die Ausübung der Erwerbstätigkeit in der Schweiz nach der Ausländergesetzgebung bewilligungspflichtig ist;
  • vom Sozialversicherungsträger des Herkunftslandes ausgestelltes Formular A1;
  • Kopie des Vertrags mit der Auftraggeberin oder der Bestellerin;
  • wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist, eine schriftliche Bestätigung der Auftraggeberin oder der Bestellerin für den in der Schweiz auszuführenden Auftrag.

 Die Dokumente müssen in einer Amtssprache vorgelegt werden.
Falls diese Dokumente nicht vorgelegt werden können, drohen Bußgelder und Sanktionen.



Solidarhaftung Subunternehmer

Werden die in einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag festgelegten minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von einem Subunternehmer nicht eingehalten, kann der Erstunternehmer zivilrechtlich für die Arbeitnehmerforderungen belangt werden. Er haftet für jeden einzelnen Subunternehmer innerhalb einer Vergabekette.

Der Erstunternehmer kann sich aber von der Haftung befreien. Dafür muss er nachweisen, dass er bei jeder Weitervergabe der Arbeiten innerhalb der Auftragskette die Sorgfaltspflicht bezüglich Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen angewendet hat. Diese ist insbesondere erfüllt, wenn er sich vom Subunternehmer glaubhaft darlegen lässt, dass dieser die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält.

  Subunternehmer sollten Ihrem Auftraggeber bestätigen, dass Sie sich an die Lohn- und Arbeitsbedingungen halten.
Hierzu können beispielsweise die  Musterdokumente, die die SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlich hat, verwendet werden.

  

Mehrwertsteuerliche Registrierung

Seit dem 1.1.2018 müssen ausländische Unternehmen mit einem Weltumsatz ab 100.000 CHF einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter beauftragen und werden in der Schweiz mehrwertsteuerlich registrierungspflichtig. Dies betrifft nicht nur den Hauptauftragnehmer sondern auch ggf. die eingesetzten Subunternehmer.

 Unterstützung bei der steuerlichen Registrierung und Fiskalvertretung bietet der Service Recht und Steuern der  Deutschen Auslandshandelskammer in der Schweiz.
Diese Leistungen sind kostenpflichtig.

Janine Ebers KD BUSCH.COM

Janine Ebers

Außenwirtschaftsberaterin

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