ExportkontrolleLuxusgüter & Russland: Was Handwerksbetriebe wissen müssen
Uhren, Lederwaren, Schmuck – wer Produkte im Luxussegment exportiert, muss seit 2022 genau hinschauen. Die EU-Sanktionen gegen Russland betreffen nicht nur die Rüstungsbranche, sondern ausdrücklich auch das Handwerk.
Was ist verboten?
Auf Basis der EU-Verordnung Nr. 833/2014 gilt ein weitgehendes Ausfuhrverbot für Luxusgüter nach Russland. Betroffen sind unter anderem Uhren, Schmuck, Lederwaren, hochwertige Bekleidung und Kunstgegenstände – ab einem Warenwert von 300 Euro pro Stück. Die Liste wird regelmäßig erweitert.
Vorsicht: Umweg über Drittländer schützt nicht.
Viele Betriebe sind der Meinung, auf der sicheren Seite zu sein, sofern sie nicht direkt nach Russland liefern. Das ist falsch. Russland bezieht sanktionierte Waren zunehmend über Länder wie die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Kasachstan oder Armenien. Wer weiß – oder hätte wissen müssen –, dass seine Waren auf diesem Weg nach Russland gelangen, macht sich der Sanktionsumgehung strafbar.
Beispiel
Ein Möbelwerkstatt-Betrieb liefert eine ungewöhnlich große Charge hochwertiger Designermöbel an einen unbekannten Händler in den VAE, ohne Endverbleibserklärung. Wochen später tauchen die Möbel in Moskau auf. Ermittelt wird gegen den Betrieb in Deutschland – nicht gegen den Zwischenhändler.
Was sollten Sie konkret tun?
- Produkte prüfen: Fallen Ihre Waren unter die EU-Luxusgüterliste?
- Abnehmer kennen: Wer ist der tatsächliche Endkäufer? Red Flags wie unbekannte Zwischenhändler oder ungewöhnliche Bestellmengen ernst nehmen
- Sanktionslisten screenen: Geschäftspartner regelmäßig prüfen (beispielsweise via EU Sanctions Map)
- Dokumentieren: Prüfschritte intern festhalten – auch ohne eigene Exportabteilung
Welche Konsequenzen drohen?
Verstöße gegen EU-Sanktionen sind Straftaten nach § 18 Außenwirtschaftsgesetz. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, empfindliche Geldstrafen und Reputationsschäden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.