Eurovignette Handwerk International Baden-Württemberg
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Bestimmte Transporte im Bereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen können von den neu vorgesehenen Maut- und Nutzungsgebühren ausgenommen werden.Eurovignette: Ausnahme für Handwerker beschlossen

Am 17. Februar 2022 hat das Plenum des Europaparlaments das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Richtlinie vom Juni 2021 endgültig bestätigt. Mit den neuen Regeln sollen die Straßenbenutzungsgebühren von einem zeitbasierten Modell (Vignetten) auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System (Mautgebühren) im gesamten transeuropäischen Verkehrskernnetz ab 2030 für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) umgestellt werden; auch Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sollen in diesem Zuge in die Lkw-Maut einbezogen werden.

Positiv für das Handwerk ist, dass eine Ausnahme endgültig bestätigt wurde: Die EU-Mitgliedstaaten haben nun die Möglichkeit, bestimmte Transporte im Bereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von den Maut- und Nutzungsgebühren auszunehmen. Dies ist der Fall, wenn Fahrzeuge zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt. 

Demnach ist auch für Handwerksbetriebe, wie z. B. des Elektrohandwerks, des Lebensmittelhandwerks und des Bau- und Ausbaugewerbes mit ihren Transportern, eine Ausnahme möglich. Es bleibt nun abzuwarten, ob diese Ausnahmeregelung in Deutschland und in den anderen Ländern umgesetzt wird.

Die praxistaugliche Ausnahme zur EU-Mautregelung ist sehr zu begrüßen. So sollte Handwerksbetrieben zusätzliche Bürokratie erspart bleiben und Handwerksleistungen nicht verteuert werden.

Isabella Weeth Europapolitische Sprecherin KD BUSCH.COM

Isabella Weeth

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