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PPWRDie neue EU-Verpackungsverordnung

Mit dem 12. August 2026 wird die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle EU 2025/40 gelten. Damit könnten auch neue Rollen und Pflichten auf Handwerksunternehmen zukommen.



 Was ist die PPWR?

Die neue EU-Verpackungsverordnung löst die derzeit gültige EU-Verpackungsrichtline ab. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.

In Deutschland wurde für die nationale Umsetzung das Verpackungsgesetz (VerpackG) durch das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) erneuert. Informationen rund um die Umsetzung in Deutschland finden Sie auf der Website von HANDWERK BW.

EU-Verpackungsverordnung: Das müssen Handwerksbetriebe wissen





 Rollen & Pflichten für auslandsaktive Betriebe

Die Verordnung enthält zahlreiche neue Vorgaben. Gewisse Anforderungen und Maßnahmen gelten nun in allen EU-Mitgliedsstaaten.

So unterscheidet die PPWR zwischen verschiedenen Rollen innerhalb der Verpackungslieferkette, darunter Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant, Vertreiber. Mit diesen Rollen sind jeweils bestimmte Pflichten für Betriebe verknüpft. Weitere Informationen dazu finden Sie in HANDWERK BW Kompakt.

Besonders relevant für auslandsaktive Handwerksbetriebe ist die Rolle des „Herstellers“. Als Hersteller gilt, wer die Verpackung zum ersten Mal in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringt.

  • Der Hersteller trägt die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) und übernimmt die Verantwortung für Sammlung, Verwertung und Entsorgung der Verpackungen.
  • Der Hersteller muss sich im jeweiligen nationalen Herstellerregister anmelden. Es wird kein EU-weites Register geben. Je nach nationaler Umsetzung kann es verpflichtend sein, einen Bevollmächtigten im anderen Mitgliedstaat zu benennen.
  • Online-Plattformen: Auch beim Verkauf verpackter Waren an Endkunden über Online-Plattformen in anderen Mitgliedstaaten gelten für die Hersteller die gleichen Pflichten. 


Auslandsaktive Handwerksbetriebe, die Verpackungen zum ersten Mal in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringen, sollten insbesondere folgende Fragen klären:

  • Gilt mein Unternehmen als „Hersteller“ in dem Mitgliedstaat?
  • Wird direkt an den Endabnehmer oder an einen Händler geliefert?
  • Besteht eine Registrierungs- oder Bevollmächtigtenpflicht?
  • Welche EPR-Systeme sind im jeweiligen Zielland zu nutzen?
  • Sind Verpackungen bereits PPWR-konform dokumentiert?


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 Weitere Informationen

Informationen zur nationalen Umsetzung in Deutschland finden Sie bei  HANDWERK BW.