Brexit - Flagge - Großbritannien
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Ab dem 6. Oktober 2021 können Subunternehmer unter bestimmten Bedingungen ohne Visum ins Vereinigte Königreich einreisen.Brexit: Visumsfreie Einreise für Subunternehmer

Seit Januar 2021 wird im Regelfall für die Dienstleistungserbringung im Vereinigten Königreich ein Visum benötigt.

Eine wichtige Ausnahme sind die so genannten verkaufsnahen Dienstleistungen im Rahmen einer kurzen Geschäftsreise.

Die visumsfreie Einreise zur Erbringung verkaufsnaher Dienstleistungen war jedoch bisher nur Mitarbeitern des Herstellers oder Lieferanten der zu installierenden/reparierenden Sache möglich. Dies ändert sich nun:
Ab dem 6. Oktober 2021 sollen auch Subunternehmer visumsfrei bis zu 90 Tage innerhalb von sechs Monaten im Vereinigten Königreich arbeiten können, sofern sie Teil einer vertraglichen Vereinbarung zum Zeitpunkt des Verkaufs sind.
Wichtig: Diese Vereinbarung muss zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Vermietung getroffen worden sein. Eine nachträgliche Vereinbarung fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Regelung.

Eine weitere Änderung betrifft die Gegenstände, auf die sich der Dienstvertrag bezieht. Bislang waren „equipment, computer software or hardware“ abgedeckt, nunmehr kommt ausdrücklich „machinery“ hinzu.

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