
Dienstleistungserbringung im AuslandItalien: Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Italien zu beachten sind.
Muss ich Bauarbeiten in Italien anmelden?
Für eine Vielzahl von Tätigkeiten (darunter Bauarbeiten) besteht in Italien die Pflicht, eine „zertifizierte Meldung der Tätigkeitsaufnahme“ (Segnalazione certificata di inizio attivita = SCIA) durchzuführen. Mit dieser Anmeldung sind den Behörden verschiedene Bescheinigungen, Versicherungsnachweise oder technische Zeichnungen zum geplanten Bauvorhaben vorzulegen.
Hierbei sind eine Vielzahl von Unterlagen zur Prüfung einzureichen. Mit der Ausführung der Tätigkeiten kann jedoch bereits nach Einreichung der Unterlagen begonnen werden.
Die Notwendigkeit der SCIA-Meldung muss mit dem Bauherrn geklärt werden.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeitenden?
Es besteht eine Meldepflicht bei der Entsendung von Mitarbeitenden vor Beginn der Leistung.
Im Rahmen der Meldung ist ein Vertreter oder eine Vertreterin zu benennen. Er oder sie muss während der Dauer der Leistung in Italien anwesend sein und für Fragen der italienischen Behörde zur Verfügung stehen.
Es sind auch sensible Dokumente wie Arbeitsvertrag und Auszug aus der Lohnbuchhaltung über die ausgezahlten Löhne zu hinterlegen.
Die Unterlagen müssen in die italienische Sprache übersetzt werden und der Arbeitsmarktkontrolle jederzeit zur Einsicht bereitstehen. Werden nur deutsche Nachweise vorgelegt, zieht dies Strafen nach sich.
Unterstützung bei der Meldung bietet die AHK Italien gegen Gebühr an.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
Eigene Mitarbeitende werden zu Leistungen auf eigene Rechnung entsendet (u.a. Montage des eigenen Messestands in Italien).
Beim Geschäft mit Privatkunden ist laut AHK Italien keine Entsendemeldung nötig.
Weitere Infos:
Entsendemeldung Italien (Englisch)
Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?
- EU-Bescheinigung
- A1-Bescheinigung pro Mitarbeitende(r)
- Arbeitsrapporte
- Kopie der Entsendemeldung
- SCIA-Meldung (Notwendigkeit mit Bauherrn klären)
- Auftragsbestätigung
- Baustellenpunkteführerschein
- Lohnzettel
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?
In Italien gibt es viele Besonderheiten in diesem Bereich, deren Details den Rahmen an dieser Stelle sprengen würden. Die Informationen dienen daher nur als Überblick. Bei konkreten Aufträgen melden Sie sich gerne direkt bei uns.
Bei Elektroinstallationen/Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Klima, Gas, Brandschutzvorrichtungen sowie Leistungen im Bereich von Förderanlagen für Personen oder Lasten ist die Vorlage eines Meisterbriefs zwingend.
Die Meldung muss bei der zuständigen italienischen Handelskammer am Ort der Leistung erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen beglaubigt in die italienische Sprache zum Zweck der Prüfung vor Beginn der Leistung eingereicht werden.
Besonderheit bei Montageleistungen an Anlagen
Mit eingefordert werden technische Pläne (zum Beispiel von der Anlage), eine dazugehörige formell vorgeschriebene Konformitätserklärung sowie weitere Nachweisdokumente je nach Art und Umfang der Leistung, die sowohl dem Auftraggeber als auch der Behörde zugänglich gemacht werden müssen.
Konformitätserklärung (Italienisch)
Südtirol
Bitte beachten Sie, dass für Südtirol in diesem Bereich besondere Bestimmungen gelten.
Nehmen Sie vor einer Leistungserbringung in Südtirol gerne Kontakt zu uns auf.
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?
Erkennungsausweis auf Baustellen Pflicht
Der Erkennungsausweis (tessera di riconoscimento) kann vom Unternehmen selbst ausgestellt werden und muss vom Arbeitnehmer sichtbar getragen werden.
Foto und mitarbeiterspezifische wie auch arbeitsvertragliche Daten müssen dort zur Identifikation der Mitarbeitenden angegeben werden.
Sicherheit- und Gesundheitsschutz
Bei Leistungen an Gebäuden sind umfangreiche Nachweispflichten im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu beachten. So ist die Erstellung eines Sicherheitsplans auf Baustellen Pflicht. Hierbei unterstützt Sie der italienische Bauleiter.
Muss ich mich in Italien umsatzsteuerlich registrieren?
Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in der Italien umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen.
Diesen Service bietet die AHK Italien gegen Gebühr an.
Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Italien. Wir freuen uns über Ihren Anruf.
0711 1657 444