Italien Web-Seminar Handwerk International Baden-Württemberg
Alexey Turenkov - unsplash.com

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Italien zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Italien

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Italien.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444





 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Italien anmelden? - SCIA-Meldung

Für eine Vielzahl von Tätigkeiten besteht in Italien die Pflicht, eine „zertifizierte Meldung der Tätigkeitsaufnahme“ (Segnalazione certificata di inizio attivita = SCIA) durchzuführen.

Hierbei sind eine Vielzahl von Unterlagen zur Prüfung einzureichen.  Mit der Ausführung der Tätigkeiten kann jedoch bereits nach Einreichung der Unterlagen begonnen werden.

Die italienischen Behörden erheben für die Ausstellung der SCIA eine Bearbeitungsgebühr von circa 30 – 100 Euro.







 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Italien?

Es besteht Meldepflicht bei Entsendung von Mitarbeitern vor Beginn der Leistung.

Im Rahmen der Meldung ist ein Vertreter zu benennen. Dieser muss während der Dauer der Leistung in Italien anwesend sein und für Fragen der italienischen Behörde zur Verfügung stehen.

Es sind auch mitarbeitersensible Dokumente wie Arbeitsvertrag sowie Auszug aus der Lohnbuchhaltung über die ausgezahlten Löhne zu hinterlegen.

Die Unterlagen müssen in die italienische Sprache übersetzt werden und der Arbeitsmarktkontrolle jederzeit zur Einsicht bereitstehen. Werden nur deutsche Nachweise vorgelegt, zieht dies Strafen nach sich.

 

Unterstützung bei der Meldung bietet die AHK Italien gegen Gebühr an.



Ausnahmen von der Meldepflicht:

Bei Lieferung und Montage von Maschinen und Anlagen durch eigene Mitarbeiter besteht keine Meldepflicht der Mitarbeiter, wenn Montage und Inbetriebnahme durch die eigenen Mitarbeiter der Herstellerfirma 8 Tage nicht überschreiten (Monteurklausel).

Eigene Mitarbeiter werden zu Leistungen auf eigene Rechnung entsendet (u.a. Montage des eigenen Messestands in Italien).





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Italien mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Arbeitsrapporte führen
  • Kopie der Entsendemeldung
  • SCIA Meldung
  • Auftragsbestätigung

  

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert. 





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Italien?

Italien kennt viele Besonderheiten in diesem Bereich, deren Details den Rahmen sprengen würden. Die Informationen dienen daher nur als Überblick.
Bei konkreten Aufträgen freuen wir uns über Ihren Anruf!

 0711 - 1657-444

 

Bei Elektroinstallationen/Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Klima, Gas, Brandschutzvorrichtungen sowie Leistungen im Bereich von Förderanlagen für Personen oder Lasten ist die Vorlage eines Meisterbriefs zwingend.
Die Meldung muss bei der zuständigen italienischen Handelskammer am Ort der Leistung erfolgen.
Alle erforderlichen Unterlagen müssen beglaubigt in die italienische Sprache zum Zweck der Prüfung vor Beginn der Leistung eingereicht werden.  

 

Besonderheit bei Montageleistungen an Anlagen

Mit eingefordert werden technische Pläne (z.B. der Anlage),  eine dazugehörige formell vorgeschriebene Konformitätserklärung sowie weitere Nachweisdokumente je nach Art und Umfang der Leistung, die sowohl dem Auftraggeber als auch der Behörde zugänglich gemacht werden müssen.

 

Südtirol

Bitte beachten Sie, dass für das Land Südtirol in diesem Bereich besondere Bestimmungen gelten!
Nehmen Sie bitte vor einer Leistungserbringung in Südtirol Kontakt zu uns auf!





 Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Italien?

SCIA Meldung

Bei Leistungen im Bau- und Ausbau besteht in Italien die Pflicht zur SCIA-Meldung vor Beginn der Leistung.

Installationsleistungen und Leistungen im Bereich der Gebäudereinigung müssen ebenfalls gemeldet werden.

 

Erkennungsausweis auf Baustellen Pflicht

Der Erkennungsausweis (tessera di riconoscimento) kann vom Unternehmen selbst ausgestellt werden und muss vom Arbeitnehmer sichtbar getragen werden.

Foto und mitarbeiterspezifische wie auch arbeitsvertragliche Daten müssen dort zur Identifikation der Mitarbeiter angegeben werden.

 

Besonderheit D.U.R.C.

D.U.R.C. – Documento Unico di Regolarità Contributiva (Sammelbescheinigung der ordnungsgemäßen Beitragsentrichtung): betrifft die Beiträge an die Sozialversicherung sowie an die Bauarbeiterkasse.

Empfehlung der deutschen Versicherung, das D.U.R.C.-Formular als Vorlage einzureichen.
Sie können die deutsche Vorlage von uns im Bedarfsfall erhalten.

 

Sicherheit- und Gesundheitsschutz

Bei Leistungen an Gebäuden sind umfangreiche Nachweispflichten im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu beachten. So ist die Erstellung eines Sicherheitsplans auf Baustellen Pflicht. Hierbei unterstützt Sie der italienische Bauleiter.

 





 Muss ich mich in Italien umsatzsteuerlich registrieren?

Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in der Italien umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen.

Diesen Service bietet die AHK Italien gegen Gebühr an.  





Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Italien!
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444