Entsendung Bulgarien Handwerk International Baden-Württemberg
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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Bulgarien zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Bulgarien

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Bulgarien.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444





 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Bulgarien anmelden?

Selbständige und Unternehmen mit Bauleistungen haben unterschiedliche Meldepflichten zu beachten.







 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Bulgarien?

Entsendemeldung der Mitarbeiter vor Beginn der Leistung erforderlich. Bulgarien verfügt über ein Meldeportal in englischer Sprache.

Im Rahmen der Meldung ist der Auftraggeber sowie eine Kontaktperson zu nennen, die Fragen von gegenüber der bulgarischen Arbeitsmarktkontrollbehörde beantworten kann.
Ferner sind Unterlagen (Arbeitsverträge der Mitarbeiter, Lohnnachweise, Qualifikation) zur Einsicht im Fall einer Kontrolle vor Ort zu hinterlegen.





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Bulgarien mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Kopie der Meldung
  • Auftragsbestätigung 

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten wird mit hohen Geldbußen sanktioniert.





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Bulgarien?

Leistungen im Bereich Elektroinstallationen, Gas, Wasser, Heizung und Klima sind meldepflichtig.
Als Nachweis ist je nach Art der Leistung eine Konformitätsbescheinigung oder eine beglaubigte Übersetzung der Qualifikation erforderlich.









Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Bulgarien?

Voraussetzung für die Ausführung der Bauleistungen in Bulgarien ist die Eintragung in das Central Constructors Register. Hier gibt es ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren, wenn es sich um vorübergehende Leistungen handelt.

Ausgenommen von der Registrierung sind:

  • Bauleistungen an Wohn- und Geschäftsgebäuden mit einer Höhe von 10 Metern
  • Bauleistungen der Kategorie VI
  • Reparaturen oder Sanierungen der Kategorie V, die nicht die Fundament und Funktionalität des Hauses betreffen

Für die Ausstellung von Baugenehmigungen ist das Bauamt der Gemeinde zuständig.
Der Leiter des Bauamtes wird „Chefarchitekt“ genannt.
Abhängig von der Art und dem Umfang der Leistung sind Genehmigungen gegen Zahlung einer Gebühr erforderlich.

Auch eine spezielle Gewährleistungsversicherung kennt das bulgarische Baurecht. Die projektbezogene Gewährleistung ist abgestellt auf die Art der Leistung und beträgt ab Abnahme mindestens 3 bis 10 Jahre.

  



 Muss ich mich in Bulgarien umsatzsteuerlich registrieren?

Zwischen Bulgarien und Deutschland besteht seit 2010 ein Doppelbesteuerungsabkommen. Somit ist die Umkehr der Steuerschuld bei Leistungen an Gebäuden und Grundstücken sowie an beweglichen Sachen möglich.

Wenden Sie sich bitte zur auftragsspezifischen Abklärung an Ihren Steuerberater oder an den Steuerberater des Kunden.

Ist ihr Auftraggeber ein Privatkunde, sind Sie verpflichtet, sich in Bulgarien umsatzsteuerlich zu registrieren und die Umsatzsteuer in Bulgarien abzuführen.
Die Rechnungsstellung erfolgt  mit bulgarischer Mehrwertsteuer. 






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