Entsendung Dänemark Handwerk International Baden-Württemberg
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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Dänemark zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Dänemark

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Dänemark.

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 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Dänemark anmelden?

Eine RUT-Meldung ist auch für Selbständige erforderlich.

Details hierzu können Sie im nachfolgenden Abschnitt lesen.





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Dänemark? – Das Meldeportal RUT

Die vorübergehende Dienstleistung sowie die Entsendung von Mitarbeitern wird über das dänische Unternehmensregister RUT gemeldet. Meldepflichtig sind alle Dienstleistungen. Die Meldung erfolgt elektronisch und ist spätestens 1 Tag vor Beginn der Leistung abzugeben.  

 

Im Rahmen der Meldung werden folgende Daten abgefragt:

  • Firma und Geschäftsadresse von Auftragnehmer
  • Auftraggeber (CVR-Nummer des dänischen Auftraggebers)
  • Dänische CVR- oder SE-Nummer: Ihre Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer angeben
  • Dauer, Beginn und Ende der Leistung
  • Anschrift/Ort der Leistung in Dänemark
  • Kontaktperson
  • Branchencode des Unternehmens (Nacecode)
  • Daten der Mitarbeiter, die entsendet werden (Name, Geburtsdatum, Qualifikation, Arbeitsvertrag, Auszug aus der Lohnbuchhaltung)


Kontaktperson:

Sie ist der Ansprechpartner bei Kontrollen in Dänemark und muss sich für die Dauer der Leistung in Dänemark aufhalten. Die Kontaktperson kann der dänische Auftraggeber, einer Ihrer Mitarbeiter, Projektleiter, der Inhaber/Geschäftsführer oder ein in Dänemark ansässiger Fiskalvertreter sein.

 

Auftraggeberhaftung:

Eine Kopie der RUT-Meldung muss dem Auftraggeber zugesendet werden. In Dänemark ist der Auftraggeber verpflichtet, die dänische Gewerbeaufsichtsamt "Arbejdstilsynet" zu informieren, falls ihm nicht spätestens drei Tage nach Beginn der Leistung die Kopie der RUT-Meldung vorliegt. Der Auftraggeber riskiert ein Bußgeld, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt.



Ausnahmen von der Meldeplficht (Monteursklausel) - Voraussetzungen:

  • Hochtechnologische Maschinen und Produktionsanlagen an dänische Industrieunternehmen
  • Aufbau erfordert Fachkenntnis und das Know-how des ausländischen Lieferanten, damit der Empfänger in Dänemark die technische Anlage oder Installation schnell in Betrieb nehmen kann.
  • Die Arbeiten dürfen nicht 8 Tage überschreiten. Bei einer Installationsdauer von über 8 Tagen besteht auch hier Meldepflicht. 




Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Dänemark mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Kopie RUT Meldung
  • Auftragsbestätigung

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Bußgeld von 10.000 DKK (ca. 1.350 Euro) oder Anzeige bei der Polizei.
Bei Wiederholung kann ein Bußgeld in Höhe von 20.000 DKK (ca. 2.700 Euro) auferlegt werden. Eine „vergessene“ Meldung wird geahndet. 





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Dänemark?

Anerkennungsverfahren für Elektro, Gas, Wasser, Sanitär, Heizung, Klima:

Bei erstmaliger Dienstleistung in diesen Gewerken muss ein formelles Prüfungsverfahren im Vorfeld zu beantragt werden.
Planen Sie für das Verfahren eine bis zu 4-monatige Bearbeitungszeit im Vorfeld ein.

 

Meldungen bei der Gewerbeaufsicht:  

  • Asbestarbeiten
  • Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten bei Aufzügen
  • Gerüstbau
  • Schweißarbeiten
  • Kran- und Gabelstapler
  • Teleskopladerführer



Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Dänemark?

Nachweis über die Meldung für den Auftraggeber:

Bei handwerksrelevante Leistungen im Bau, Tiefbau und dem Reinigungswesen ist es verpflichtend, dem dänischen Auftraggeber nachzuweisen, dass die RUT-Meldung erfolgt ist.  

 

Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen:

Sie sind verpflichtet, einen Sicherheitsplan zu erstellen sowie einen Verantwortlichen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu nennen.







 Muss ich mich in Dänemark umsatzsteuerlich registrieren?

Eine steuerliche Registrierung ist erforderlich bei Privatkunden oder Auftraggebern ohne dänische Umsatzsteuer / CVR-Nummer.





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