Luxemburg
Valerie Potapova - stock.adobe.com

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Luxemburg zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Luxemburg

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Luxemburg.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444





 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Luxemburg anmelden?

Anzeige der Erbringung von gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistungen in Luxemburg (handwerkliche oder industrielle Tätigkeiten)

  • Formelle Anzeige der Dienstleistung beim Wirtschaftsministerium (auch Selbständige!)
  • Nachweise zur Qualifikation sowie der ordentlichen Registrierung als Unternehmen sind der Vorabmeldung beizufügen
  • Es ist eine Bearbeitungsgebühr über 24 Euro zu entrichten. Der Beginn der Leistung kann erst erfolgen, wenn eine Bestätigung durch die Behörde eingegangen ist. Diese ist während der Dauer der Leistung mitzuführen. Die Meldebestätigung ist ein Jahr gültig und kann im Folgejahr erneuert werden.



 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Luxemburg? – Das Meldeportal e-détachement

Die Entsendemeldung von Mitarbeitern ist über das Online-Meldeportal „e-détachement“ vor Beginn der Leistung gesetzliche Pflicht.  

In der Entsendemeldung  werden folgende Daten abgefragt:

  • Daten zur Firma, die die Mitarbeiter entsendet
  • Nennung eines Vertreters vor Ort
  • Ort der Leistung (Arbeitsplatz)
  • Auftraggeber in Luxemburg
  • Art der Leistung
  • Dauer (Beginn und Ende) der Leistung
  • Daten zum Mitarbeiter: u.a. Name, Geburtsdatum, Qualifikation, Fragen zum Arbeitsvertrag, Nachweis A1 sowie eine ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung der Arbeitnehmer
  • Auftragsbestätigung
  • Meldebestätigung durch das Wirtschaftsministerium

Durch die Meldung wird pro Mitarbeiter  ein „Badge Social“ generiert, der für die Dauer des Auftrags vom Mitarbeiter mitzuführen und bei Kontrolle vorzuweisen ist.

Entsenden Subunternehmer Mitarbeiter, ist auch der Werkvertrag zwischen Sub- und Hauptunternehmer bzw. Auftraggeber (alternativ: Auftragsbestätigung) hochzuladen.

Bei Entsendung von Leiharbeitern ist der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher hochzuladen.

 

Zu Beachten:

Im Folgemonat einer Entsendung müssen folgende Dokumente unaufgefordert upgeloaded werden:

  • Tabellarische Arbeitszeitrapporte (Datum, Beginn und Ende sowie Pausen mit Beginn und Ende), die sich auf den Leistungszeitraum in Luxemburg beziehen.  
  • Auszug aus der Lohnbuchhaltung und Überweisungsbeleg als Nachweis

Der entsendete Mitarbeiter hat Anrecht auf Auszahlung von Luxemburger Tariflöhnen, sollten diese über seinem in Deutschland üblichen Lohn liegen.  

Wenn kein Tarifvertrag anwendbar ist, ist der Luxemburger Soziallohn zu bezahlen.

Zu beachten sind darüber hinaus die gesetzlichen Wochenarbeitszeiten (40 Std./Woche) sowie die Regelungen für Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Luxemburg mitzuführen?

  • Badge Sozial
  • A1 Nachweis
  • Arbeitszeitrapporte
  • Meldebestätigung

 Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Verstöße werden mit Bußgelder in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Arbeitnehmer geahndet. Im Wiederholungsfall können es sogar 2.000 bis 10.000 Euro pro Arbeitnehmer werden.
In schweren Fällen kann durch die Arbeitsinspektion ITM ("Inspection du Travail et des Mines") die Arbeit an den Baustellen gestoppt werden.



 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Luxemburg?

Bei der Meldung an das Wirtschaftsministerium müssen Elektroinstallateure, Aufzugbauer, Installateure für Heizungs- und Klimatechnik, Zimmerer und Dachdecker zusätzlich eine Kopie ihres Meisterbriefs einreichen.

Gasinstallationen: Eintrag in die Handwerksrolle der "Chambre des Métiers du Grand Duché de Luxembourg", wo formell eine Konzession beantragt wird. Diese ist durch die Versicherungsgesellschaft auszufüllen und im Original an die Chambre des Métiers zurück zu senden.

Weiterhin muss eine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden, welche explizit erbrachte Leistungen in Luxemburg abdeckt.



Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Luxemburg?

Auch in Luxemburg ist bei Bauleistungen die Erstellung eines Sicherheitsplans (PPSS-Plan) Pflicht. Darüber hinaus kann eine formelle Baustellenzugangsberechtigung eingefordert werden. Wir empfehlen, die Bauleitung in Luxemburg danach zu fragen. Im Bedarfsfall können Sie bei uns die erforderlichen Vorlagen erhalten.



Kollektivurlaub (Bauferien)

Betroffene Gewerke:

  • Hoch- und Tiefbau
  • Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik

Während der Bauferien sind Leistungen in den oben genannten Gewerken verboten. Ausnahmen sind möglich und müssen fristgerecht (meist 30. Mai oder 30. Juni) an die Arbeitsinspektion Luxemburg (ITM) beantragt werden.





 Muss ich mich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren?

Bei Bau- und Montageleistungen in Verbindung mit Grundstücken und Gebäuden kennt das Luxemburger Steuerrecht nicht die Umkehr der Steuerschuld bei gewerblichen Kunden. In diesem Fall ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Luxemburg erforderlich.

Als Subunternehmer beachten Sie bitte darüber hinaus, dass bei Erbringung von Leistungen die umsatzsteuerliche Registrierung in Luxemburg erforderlich ist und die Rechnungen mit Luxemburger TVA (17% oder 3%) auszuweisen sind.



Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Luxemburg!
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444