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Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, müssen sich dort seit dem 1. Januar 2018 auch mehrwertsteuerlich registrieren.Schweiz: alles zur neuen Mehrwertsteuerpflicht

Der weltweite Umsatz entscheidet

Seit dem 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmen mit einem Weltumsatz (Sitz- und Ausland) von mindestens 100.000 CHF, die in der Schweiz tätig sind, auch in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Dies betrifft quasi alle Handwerksunternehmen, die in der Schwiez aktiv sind. Grundlage hierfür ist das in der Schweiz im Oktober 2017 teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz.

Schweiz-Flagge
Pixabay

Welche Leistungen sind im Handwerk betroffen?

  • Warenlieferungen mit Montageleistungen
  • Reine Montageleistungen
  • Dienstleistungen für Kunden in der Schweiz (Werbung, Beratungsleistungen)


Welche Folgen hat die Mehrwertsteuerpflicht?

Es ist zwingend ein Fiskalvertreter zu bestellen. Es muss sich dabei nicht um einen Steuerberater handeln. Jedoch muss der beauftragte Fiskalvertreter in der Schweiz mit Wohn- oder Geschäftssitz gemeldet sein. Unterstützung bei der steuerlichen Registrierung und Fiskalvertretung bietet der  Service Recht und Steuern der Deutschen Außenhandelskammer in der Schweiz. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.

Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3% des zu erwartenden Umsatzes in der Schweiz zu erbringen. Die Sicherheitsleistung kann entweder als Bankbürgschaft auf einer Schweizer Bank hinterlegt werden oder bar auf das Konto der Schweizer Steuerverwaltung eingezahlt werden. In der Schweiz werden die Steuern jeweils zum Quartalsende abgerechnet.

  Kontakt

Handelskammer Deutschland-Schweiz
Dr. Marion Hohmann-Viol
Leitung Rechts- und Steuerabteilung
+41 44 283 61 77
  www.handelskammer-d-ch.ch

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Übersicht von der AHK empfohlener Treuhandbüros

Hintergrund

Bisher hat sich die steuerliche Bemessungs-Grundlage für ausländische Unternehmen nur auf Umsätze bezogen, die in der Schweiz getätigt wurden. Ab dem 1. Januar 2018 wird die steuerliche Bemessungs-Grundlage auf den Weltumsatz erweitert. Dies hat zur Folge, dass sich auch zahlreiche deutsche Betriebe – selbst bei reiner Montageleistung – verpflichtet werden, sich mehrwertsteuerlich zu registrieren.



Alle Informationen im Webinar

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Hinweis

In unserem Webinar am 24. Januar 2018 hat die Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung und stellvertretende Direktorin der Handelskammer Deutschland-Schweiz, Dr. Marion Hohmann-Viol, das Thema besprochen.

Download der Präsentation (4397 KB)



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