Baustelle
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Sowohl ausländische als auch Schweizer Handwerksbetriebe müssen bei vielen Tätigkeiten in der Schweiz eine Kaution hinterlegen. Bisher wurde neben Barkaution und Bankgarantie auch eine Kautionsversicherung angeboten - das ist seit kurzem nicht mehr der Fall.Schweiz: Kautionsversicherung nicht mehr verfügbar

Diese Unternehmen müssen eine Kaution hinterlegen

Die Kautionspflicht gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen in der Schweiz. Ausländische Unternehmen müssen eine Kaution jedoch nur im Zuge einer Entsendung von Mitarbeitern hinterlegen, die in den Anwendungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) fallen. Selbstständige sind von der Kautionspflicht ausgenommen. Welche Gewerke kautionspflichtig sind, darüber gibt die  Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz (ZKVS) eine erste Auskunft.

Allerdings sind bei der Kautionspflicht einige Besonderheiten sowie abweichende Zuständigkeiten zu beachten:



Ihre Kaution wird bei unbezahlten Strafen herangezogen

Eine Kaution dient den Schweizer Behörden zur finanziellen Absicherung möglicher Konventionalstrafen, Vollzugskosten, Kontroll- oder Verfahrenskosten. Die zuständige Paritätische Kommission kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die hinterlegte Kaution der Betriebe zugreifen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn ein Unternehmen verhängte Strafen, zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Entsendebestimmungen von Mitarbeitern, nicht bezahlt.

Hinweis

Gegen Ihr Unternehmen wurde eine Strafe in der Schweiz verhängt? Gerne unterstützen wir Sie kostenfrei bei der Vorbereitung Ihres nächsten Schweiz-Einsatzes.



Lernen Sie den Schweizer Markt kennen in der Kartause Ittingen

Der Wirtschaftstag Schweiz findet 2018 bereits zum vierten Mal in der Kartause Ittingen statt.
Der Wirtschaftstag Schweiz findet 2018 bereits zum vierten Mal in der Kartause Ittingen statt.

Im November 2020 wird es wieder den alljährlichen Wirtschaftstag Schweiz in der  Kartause Ittingen im Kanton Thurgau geben.  Der Wirtschaftstag hat sich zu einem festen Treffpunkt für Handwerksbetriebe entwickelt, die in der Schweiz tätig sind oder zukünftig in der Schweiz tätig werden wollen.

Hier finden Sie in Kürze alle Infos zum Wirtschaftstag Schweiz 2020.






Vorsicht bei kurzfristigen Einsätzen in der Schweiz

Unternehmen, die von einer Kautionspflicht betroffen sind, werden in der Regel nach Abschluss des Meldeverfahrens von der zuständigen Stelle schriftlich auf die Kautionspflicht aufmerksam gemacht. Dies ist jedoch lediglich ein freiwilliger Service der zuständigen Stelle. Die Verantwortung, dass die Kaution rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme hinterlegt wird, liegt bei dem kautionspflichtigen Unternehmen selbst. Wird die Kaution nicht rechtzeitig hinterlegt, droht dem Unternehmen eine Strafe.

Deutsche Entsendeunternehmen, die kurzfristig  in der Schweiz tätig werden (unter Einhaltung der 8 Tage Meldepflicht), sollten besonders aufmerksam sein. Bei einer kurzfristigen Meldung könnte eine schriftliche Aufforderung zur Kautionspflicht durch die zuständige schweizerische Behörde möglicherweise verspätet eintreffen.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Betriebe bei einer Mitarbeiterentsendung in die Schweiz den entsprechenden GAV für das entsprechende Gewerk und den entsprechenden Kanton auf eine Kautionspflicht hin prüfen. Der GAV gibt auch Auskunft über die Höhe der zu hinterlegenden Kaution.

Schweiz-Flagge
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Kautionen sind in bar oder als Bankgarantie - Versicherung wird aktuell nicht mehr angeboten

Die ZKVS und die anderen Kautionsverwaltungsstellen akzeptieren neben einer Barkaution auch Bankgarantien von Banken mit Sitz in der Schweiz oder von gleichwertigen Stellen im Ausland. Garantien deutscher Banken werden in der Regel als gleichwertig angesehen. Der bisher einzige Anbieter von Kautionsversicherungen hat diese aktuell nicht mehr im Angebot - alternative Versicherungsanbieter gibt es bisher keine.

Kautionsversicherungen sind aktuell nicht mehr verfügbar!

Wir beraten Sie gerne zu den Alternativen