
Corona: Das gilt jetzt in Frankreich
Einreisebestimmungen, Passierscheine, Ausgangssperre: Das gilt seit dem 1. Februar 2021
Einreise
Die Einreise nach Frankreich ist nur mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich.
Passierscheine
- Bei beruflich bedingten Aufenthalten in Frankreich ist ein justificativ de deplacement professionel unbedingt vom Arbeitsgeber auszufüllen.
- Darüber hinaus ist bei privaten Besorgungen unter Angabe des Grundes die attestation de déplacement derogatoire mitzuführen.
Eidesstattlichen Erklärung
Eine Eidesstattlichen Erklärung, dass keine Anzeichen einer Infektion vorhanden sind, ist verpflichtend mitzuführen.
Schreiben des Kunden
Ein Schreiben des Kunden, aus dem hervorgeht, dass die Leistung zwingend erforderlich und nicht aufschiebbar ist, ist verpflichtend mitzuführen.
Ausgangssperre
Es herrscht eine Ausgangssperre von 18:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens.
Wenn Sie beruflich bedingt nach 18:00 Uhr noch unterwegs sind, sind Sie verpflichtet, einFormular unter Nennung des Grundes auszufüllen und mitzuführen.
Ausnahmen
Ausnahmen gelten für Grenzpendler und Bewohner von Grenzgebieten im Umkreis von 30 km um ihr Haus.
Darüber hinaus gelten die normalen Melde- und Nachweispflichten bei grenzüberschreitenden Leistungen in Frankreich.