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Presse und Berichte |
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Leitfäden unterstützen bei der Markterschließung und Auftragsabwicklung in Tschechien und der Slowakei
Beide Länder bieten gerade mittelständischen Unternehmen aus Baden-Württemberg interessante Geschäftschancen. Dies gilt besonders für den Metall-, Maschinenbau- und Kfz-Zulieferbereich, wo aufgrund der starken Exportorientierung beider Länder die Nachfrage besonders deutlich ansteigt. Aber auch der Baubereich bietet interessante Marktchancen für Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg.
Beide Länder gehören zudem noch zu den größten Energieverschwendern Europas. Interessante Förderprogramme der Regierungen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien sollen den Energieverbrauch drastisch verringen. Die Programme richten sich nicht nur an nationale Unternehmen, sondern auch an ausländische Betriebe, die in Tschechien und der Slowakei die Steigerung der Energieeffizienz unterstützen.
Für die erfolgreiche Tätigkeit in beiden Ländern ist jedoch die Kenntnis der Rahmenbedingungen zentrale Voraussetzung. So ist es bereits für die Angebotserstellung wichtig zu wissen, ob z.B. für die in Tschechien geplante Tätigkeit tschechische Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden muss oder ob die reverse charge Regelung in Anspruch genommen werden kann. Obwohl beide Länder zur EU gehören, bestehen zudem dennoch bei der Erbringung von Handwerks-, und Montagedienstleitungen vor Ort zu berücksichtigende rechtliche Auflagen. So ist etwa bei reglementierten Gewerben (zu denen auch die meisten Handwerksleistungen gehören) in Tschechien eine Meldung an das Industrie- und Handelsministerium nötig.
Nähere Informationen zur Auftragsabwicklung in den beiden Ländern finden Sie in unseren Leitfäden zu Tschechien und der Slowakei. Diese stellt Ihnen Michael Rössler kostenfrei zur Verfügung, Tel.: 0711/1657-525 oder mr@handwerk-international.de
Handwerk International Baden-Württemberg unterstützt Sie zudem in diesem Jahr bei der Markterschließung in beiden Ländern mit folgenden Maßnahmen: Die b2fair Kooperationsbörse auf der MSV in Brünn vom 14. bis 15.9.2010 und die Unternehmerreise in die Tschechische Republik und die Slowakische Republik vom 22. bis 24.11.2010. |
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"Alles im Lot" - Recht- und Steuertipps des Sommerseminars jetzt online verfügbar
Am 27. Juli 2010 informierten im Rahmen des Sommerseminars "Alles im Lot" in der Handwerkskammer Region Stuttgart Rechtsanwalt Hartmann und Steuerberater Dr. Harder über rechtssichere Vertragsgestaltung und Wege zur Steueroptimierung bei Bauaufträgen mit internationalem Bezug. Anette Groschupp moderierte, ging auf länderspezifische Besonderheiten ein und präsentierte das Serviceangebot des Team Handwerk International.
Bei der gemeinsamen Präsentation stand im Fokus, welche einzelnen Schritte zu berücksichtigen sind, angefangen mit der Phase vor Vertragsschluss über die Leistungserbringung hinaus bis hin zu möglichen Problemfeldern.
Rechtsanwalt Hartmann erläuterte, warum es manchmal besser ist, sich in den Vertragsverhandlungen ruhig zu verhalten. "Dann gilt nämlich das Recht des Landes, in dem die vertragsspezifische Leistung ausgeführt wird". Viele Einzelheiten können vertraglich festgelegt werden, manchmal sind es nur 3 Buchstaben, nämlich die Incoterms, die über große Eurosummen entscheiden, wenn die Ware beim Transport beschädigt wird.
Dr. Harder gab Tipps, wie sich die Neuerungen im Bezug auf das Mehrwertsteuerpaket in die betriebliche Praxis umsetzen lassen: "Immer zuerst den Ort der Leistung bestimmen und dann prüfen, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Privater ist". Die vielen Grundsätze des Umsatzsteuerrechts beinhalten immer eine Fülle von Ausnahmen, die die Behandlung der Steuerfrage so schwierig macht.
Nachdem Rechtsanwalt Hartmann Druckmittel zur Durchsetzung der eigenen Forderung vorstellte, wies er noch auf die Besonderheiten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hin. Was zu tun ist, wenn dennoch die Forderung nicht durchgesetzt werden kann, konnte Dr. Harder erklären: "Zumindest einen Teil des Verlusts an das Finanzamt abwälzen", nämlich in Form von Pauschal- oder Einzelwertberichtigungen, oder durch Drohverlustrückstellungen.
Finden Sie hier alle Seminarunterlagen. |
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Brasilien: Zeitdruck bei der WM-Vorbereitung eröffnet Marktchancen für deutsche Unternehmen
Brasiliens WM-Vorbereitung ist in vielen Bereichen im Verzug. Um den ehrgeizigen Zeitplan noch einzuhalten sind in kurzer Zeit umfangreiche Investitionen erforderlich. Geld dafür steht bereit, es sind Investitionen von über 40 Mrd. € geplant. Dabei geht es nicht nur um unmittelbar für die Sportereignisse erforderliche Investitionen sondern auch um die Modernisierungen der Infrastruktur und um touristische Einrichtungen. So finanziert die staatliche Entwicklungsbank BNDES nicht nur Fußballstadien mit je max. 400 Mio R$ sondern stellt auch Sondermittel für den Ausbau der Infrastruktur und für den Hotelbau bereit. Dabei besteht auch erheblicher Bedarf bei der Renovierung und Qualitätsverbesserung bestehender Hotels z.B. in Rio de Janeiro. Aber auch im Bereich der Sicherheitstechnik stehen erhebliche Investitionen an, so dass bis 2012 eine Umsatzsteigerung in diesem Bereich um 70% erwartet wird. Von dem erheblichen Zeitdruck bis zur WM 2014 werden Spezialanbieter mit Erfahrung und entsprechendem Know-how profitieren, so dass gerade deutsche Anbieter gute Chancen in den genannten Bereichen haben. Auch wenn mittelständische Unternehmen dabei in der Regel nicht größere Ausschreibungen gewinnen, bestehen erhebliche Marktchancen als Subunternehmer dabei zu sein. Um diese Marktchancen jedoch tatsächlich in Aufträge zu verwandeln, sind gerade in Brasilien die Kenntnis der Rahmenbedingungen vor Ort, das richtige Beziehungsnetzwerk und entsprechende Referenzprojekte entscheidend. Die Unternehmerreise von Baden-Württemberg International mit Kontakt- und Kooperationsbörsen in Rio de Janeiro, Vitoría und Porto Alegre (20.-29. Oktober 2010) unterstützt bei der Markterschließung und vermittelt wertvolle Kontakte zu potentiellen Auftraggebern und Kooperationspartnern. In Rio de Janiero steht zudem die Teilnahme an einem Fachsymposium zum nachhaltigen Bauen, das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und dem brasilianischen Partner SENAI Paraná veranstaltet wird, auf dem Programm.
Ansprechpartner: Michael Rössler (Tel: 0711/1657-525, mr@handwerk-international.de) |
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Zusammenfassende Meldung - Änderung ab Juli 2010
Zusammenfassende Meldungen müssen ab dem 1. Juli 2010 grundsätzlich monatlich erfolgen. Meldezeitpunkt ist der 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats. Fristverlängerungen sind nicht mehr gestattet.
Ist eine Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen beantragt worden, fallen die Abgabefristen in Zukunft auseinander.
Ausnahmen von der monatlichen Abgabe sind in folgenden 2 Fällen möglich: - Meldung einer sonstigen Leistung - Meldung einer innergemeinschaftlichen Lieferung, sofern Lieferschwelle nicht überschritten wird (>100.000 € pro Quartal).
In diesen Fällen ist eine vierteljährliche Abgabe der ZM möglich. Nullmeldungen sind nicht abzugeben.
Zu beachten ist, dass Lieferungen und sonstige Leistungen im Leistungsmonat zu melden sind, so dass das Rechnungsdatum nicht mehr maßgeblich ist. |
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Befragungen: Ihre Meinung ist der Europäischen Kommission wichtig
Die Europäische Kommission möchte noch mehr auf die Probleme kleiner und mittlerer Unternehmen eingehen. Deshalb hat sie eine Umfragenreihe ins Leben gerufen, in der Unternehmen nach ihrer Meinung zu neuen Gesetzesentwürfen befragt werden. Die Ergebnisse der Umfragen sollen helfen, Belastungen für Unternehmen zu verringern.
Handwerk International ist einer der elf deutschen Partner im Enterprise Europe Netzwerk, die sich am Projekt "SME Panel" beteiligen. In den kommenden zwei Jahren sollen insgesamt sechs Umfragerunden durchgeführt werden. Die Themen sind jeweils auf spezifische Sektoren und Gesetzesvorhaben der EU zugeschnitten.
Unternehmen können sich aktiv an der europäischen Politikgestaltung beteiligen und haben über das Projekt die Möglichkeit, direkt ihre Meinung einzubringen. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Handwerk International (Sigrun Taschner-Tangemann, Tel: 0711/1657-302, stt@handwerk-international.de ). |
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Europäisches Parlament der Unternehmen in Brüssel
Am 14. Oktober 2010 veranstalten Europäische Kommission und Eurochambres zum zweiten Mal das Europäische Parlament der Unternehmen in Brüssel. Statt der 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden dann 751 Unternehmerinnen und Unternehmer eine Plenarsitzung abhalten und ausgewählte Themen diskutieren. Themenschwerpunkte sind Binnenmarkt und Außenhandel, Ressourcen (Kapital, Arbeitskräfte und Energie) sowie Wirtschaft und Wachstum.
Am Vormittag werden für die deutsche Unternehmerdelegation Gespräche mit Vertretern des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission organisiert. Zwischen 14.00 und 18.00 Uhr findet dann die eigentliche Plenarsitzung des Europäischen Parlaments statt.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks entsendet eine Delegation von 32 Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handwerk. Teilnehmern des letzen Europäischen Parlaments steht eine erneute Teilnahme auch in diesem Jahr offen.
Bei Interesse oder Rückfragen kontaktieren Sie bitte Handwerk International (Jürgen Schäfer, Tel: 0711/1657-280, js@handwerk-international.de) |
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Vorsicht bei Email-Anfragen aus China
Attraktive Geschäftsangebote von unbekannten chinesischen Geschäftspartnern, die sich an kleine und mittlere Unternehmen richten, sind verlockend: Leider ergibt sich daraus jedoch nicht immer ein lukratives Geschäft, wie sich aus aktuellem Anlass zeigt.
Einige der weltweit kontaktierten Unternehmen wurden in der Folge per E-Mail nach China eingeladen. Dort kam es dann zwar zur Vertragsunterzeichnung, für einen "reibungslosen Ablauf der Importabwicklung" mussten die ausländischen Firmen dem chinesischem Geschäftspartner allerdings sofort zwischen eintausend oder mehreren tausend Euro übergeben. Das Problem: Nach der Rückreise war der vermeintliche chinesische Geschäftspartner nicht mehr zu erreichen, die Kontaktdaten stellten sich als falsch heraus.
Prüfen Sie daher beim Erstkundenkontakt im internationalen Geschäft die Firmenangaben genau. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Netzwerk dabei. |
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Zollnummer bei Ausfuhranmeldung zwingend
Unternehmen, die Waren aus einem Drittland beziehen oder in eine Drittland exportieren sind verpflichtet, dies beim Zoll zu anzumelden. Unternehmen, die regelmäßig Waren exportieren oder importieren, besitzen eine Zollnummer, die auf Antrag bei dem Informations- und Wissensmanagement (IWM) der Zollbehörden in Dresden erhalten.
Bisher galt für die Zollnummer eine Ausnahmeregelung für Unternehmen, die bis zu maximal 3 Exporte oder Importe im Jahr hatten. Diese waren bis jetzt von der Verpflichtung, eine Zollnummer zu besitzen befreit.
Seit Februar 2010 besteht die Pflicht zur Angabe der Zollnummer ab dem ersten Export- oder Importvorgang.
Mit der Zollnummer verbunden sind Stammdaten des Unternehmens, die im Antrag angeben werden und von der Zollverwaltung erfasst werden.
Wie reagiere ich, wenn ich das erste Mal eine Lieferung in ein Drittland habe aber noch keine Zollnummer besitze? Unternehmen, die für die Abwicklung ihres Exportgeschäfts noch keine Zollnummer haben, können die Zollnummer bei den Zollbehörden im Rahmen der Auftragsabwicklung beantragen. Wichtig ist, dass Sie es vor der Internetausfuhranmeldung (oder Anmeldung der Einfuhr) tun.
EORI-Kennnummer Als zusätzliches Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen gibt es seit November 2009 die EORI-Kennnummer. Diese benötigen sie für die Zollabfertigung in der Europäischen Gemeinschaft.
Hintergrund: Danach sollen Wirtschaftsbeteiligte durch eine ihnen individuell zugeteilte, unverwechselbare und gemeinsame Registrierungsnummer identifiziert werden können.
Für weitere Fragen hat das Informations- und Wissensmanagement Zoll die gesonderte E-Mail-Adresse info.zollnummer@zoll.de eingerichtet.
Weitere Informationen auf den Seiten des Zolls: |
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Neues Verfahren bei der Vorsteuervergütung im Ausland - was Unternehmer beachten müssen
Wird einem Unternehmer für eine erhaltene Leistung eine Umsatzsteuer berechnet, kann der Leistungsempfänger die ihm berechnete Umsatzsteuer unter den Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen. Bei Umsatzsteuerbeträgen, die dem Unternehmer in einem anderen Staat berechnet werden, ergibt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung nach den dort geltenden Rechtsvorschriften.
Ist der Unternehmer aber in dem Staat, in dem ihm die Umsatzsteuer berechnet wird, nicht ansässig und ist er dort auch nicht für umsatzsteuerrechtliche Zwecke registriert, kann die Vorsteuer im Regelfall nur im Rahmen eines besonderen Verfahrens – der Vorsteuer-Vergütung – in dem jeweiligen Staat geltend gemacht werden.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nimmt in einem aktuellen Schreiben zu den Details des neuen Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ab 2010 Stellung. Hier haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst: Infoseite Neues Verfahren bei der Vorsteuervergütung im Ausland |
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| Beratung – News |
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| Neue Umsatzsteuerregeln für den Ort der sonstigen Leistung. |
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| Länderinfos - News |
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