Bei der Abwicklung von Auslandsgeschäften gibt es unterschiedliche Punkte zu berücksichtigen. Entscheidend ist zunächst, ob das Zielland ein EU-Mitgliedstaat ist oder nicht.
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten:
1. Das Zielland ist ein EU-Land 2. Das Zielland ist kein EU-Land, es besteht ein Abkommen über Zollvergünstigungen 3. Das Zielland ist kein EU-Land, es besteht kein Abkommen über Zollvergünstigungen
Besteht ein Abkommen über Zollvergünstigungen, müssen Sie den Ursprung der Ware mit entsprechenden Dokumenten nachweisen.
Für jedes Land gibt es darüber hinaus zahlreiche länderspezifische Aspekte zu beachten. Damit Ihr Geschäft im Ausland erfolgreich verläuft, beraten wir Sie gern.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte die Europakarte an.
Wirtschaftsbeteiligte müssen bis zum 1.11.2009 ihre Zoll-
nummer durch die EORI-
Nummer ersetzt haben, die dann Voraussetzung für die Zollabfertigung in der EU ist.
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