Zoll - Zollbeamter
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Die Einfuhr der Schweizer Fahrzeuge muss beim deutschen Zoll angemeldet werden, andernfalls drohen Strafen.Vorsicht bei Veredelungen von Schweizer Autos

Reparaturen und Wartungen sind möglich, Veredelungen müssen angemeldet werden

Wie unser Partner im Enterprise Europe Network, die  IHK Hochrhein-Bodensee berichtet, achtet der deutsche Zoll seit Jahresbeginn an der deutsch-schweizerischen Grenze vermehrt darauf, dass die neuen europäischen Zollvorschriften (Unionszollkodex) bezüglich wertsteigernden Maßnahmen an Schweizer Fahrzeugen umgesetzt werden.

Laut Zoll kommt es immer wieder vor, dass ein Fahrzeug nach Deutschland eingeführt, bei einer Werkstatt veredelt und anschließend wieder ausgeführt wird, ohne die Zollverfahren zu beachten. Dabei gilt: Überschreitet der Schweizer Kunde mit der Absicht sein Kraftfahrzeug in Deutschland „veredeln“ zu lassen die Grenze, ohne die geplante Aktive Veredelung am deutschen Zoll schriftlich bewilligt zu haben und ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beim Zoll, entsteht eine Zollschuld, sobald der Aufwertungsauftrag vom KFZ-Betrieb angenommen wird.

Als Veredelung gelten beispielsweise:

  • Styling-Kits
  • Felgen-Veredelung
  • Multimedia- und Hi-Fi-Einbauten
  • Anmontieren hochwertiger Alufelgen
  • Klappen-Sportauspuffanlagen
  • nachträgliche Lederausstattung
  • Sportfahrwerke /elektronische Tieferlegung
  • Scheibenlasierung/Glastönung
  • Facelift Umbauten
  • Chip-Tuning / Vmax-Aufhebung, Car-Folierung)

Was können Sie tun?

Zollrechtlich korrekt ist, dass für wertsteigernde Maßnahmen an Schweizer Fahrzeugen ein sogenanntes „Verfahren der Aktiven Veredelung“ angewendet wird. Dies bedeutet, dass Schweizer Kraftfahrzeughalter, welche planen Ihr Fahrzeug in einer deutschen Werkstatt aufwerten zu lassen, diese geplante Aktive Veredelung bei der Einreise beim Zoll schriftlich anmelden (Einheitspapier Vordruck 0737) und zugleich nach der Wertschätzung des Fahrzeuges durch einen Zollbeamten eine Sicherheitsleistung in Abhängigkeit des Fahrzeugwertes beim Zoll hinterlegen.

Sie sollten daher ihre Schweizer Kunden vorab darüber informieren, damit diese an der Grenze keine Probleme bekommen. Da dieses Verfahren für private Personen eher schwierig ist und die zu hinterlegenden Sicherheiten oft hoch sind, können Sie selbst anbieten, dies über ein eigenes Zollkonto abzuwickeln.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist auf der  Homepage des Zolls eingehend beschrieben.

Reparaturen und Wartungen sind weiterhin möglich

Reparaturen und Wartungen einschließlich Instandsetzungen können als sogenannte Ausbesserungen im Rahmen der vorübergehenden Verwendung durchgeführt werden. Gerade bei Kraftfahrzeugen kommt dieser Unterscheidung eine besondere Bedeutung zu, da sie mit Grenzüberschreitung konkludent in die Verwendung übergeführt werden. Dies bedeutet die Überführung des Kraftfahrzeugs in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung erfolgt formlos ohne ausdrückliche Willenserklärung mit Überschreiten des Grenzübergangs.

Quelle:  IHK Hochrhein-Bodensee und  Handwerkskammer Konstanz