Export ABC

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Anzahlungen, Abschlagszahlungen

In jedem Fall angemessene Abschlagszahlungen und Anzahlungen vereinbaren. Keinesfalls in Vorleistung treten. Halten Sie das Restrisiko (Restrate) so gering wie möglich.

ATLAS

ATLAS-Ausfuhr: Seit 1. Juli 2009 wird die elektronische Abwicklung der Ausfuhranmeldung Pflicht. Eine Papieranmeldung ist nicht mehr möglich. Softwarepakete für ATLAS werden in unterschiedlichen Preisklassen angeboten.


Bonitätsrisiko

Von einem Bonitätsrisiko spricht man, wenn die Gefahr besteht, dass der Vertragspartner vorübergehend oder endgültig nicht mehr in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungen zu leisten und bestehenden Verpflichtungen nachzukommen. Rating-Agenturen klassifizieren Unternehmen nach ihrem jeweiligen Bonitätsrisiko. Vor dem Abschluss eines Exportgeschäfts sollte man sich Informationen über die Bonität des Importeurs verschaffen. Auskunfteien oder Banken können hier behilflich sein.

CISG

Gesetzesbezeichnung für die Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG = United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods. Die Bedeutung des UN-Kaufrechts für grenzüberschreitende Kaufverträge nimmt stetig zu. In Deutschland ist das UN-Kaufrecht seit dem 01.01.1991 in Kraft. Heute beherrscht das UN-Kaufrecht nahezu alle Exportverträge deutscher Unternehmen und einen großen Teil des Importgeschäfts. Mittlerweile ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf von insgesamt 92 Staaten angenommen worden.

Delegationsreisen

Unternehmerreisen als Form der Markterschließung eignen sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Denn ausländische Märkte lernt man am besten vor Ort kennen, am besten gemeinsam mit anderen Unternehmern. Gerade in der Anfangsphase der Markterschließung bieten deshalb Unternehmerreisen interessante Möglichkeiten, um Kooperationen mit neuen ausländischen Partnern anzubahnen. 

Wirtschaftsdelegationen bzw. Unternehmerreisen sind daher der erste Schritt, um einen noch fremden Markt konsequent zu bearbeiten und zukünftige Auslandsumsätze zu erzielen.

Informieren

Mit marktrelevanten Informationen werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen gezielt auf die Reise vorbereitet. Ein Wirtschaftstag über die Zielregion rundet die ersten Eindrücke ab. Vor Ort berichten dann Experten aus Wirtschaftsorganisationen und Botschaften über die wirtschaftliche und politische Situation der jeweiligen Region.

Kooperationen anbahnen

Die Unternehmen erstellen ein individuelles Kooperationsprofil. Auf dieser Grundlage werden im Ausland geeignete Gesprächspartner gesucht und mittels organisierter Kooperationsgespräche in Kontakt zu den deutschen Unternehmen gebracht. Weitere Eindrücke ermöglichen Firmenbesuche vor Ort.

Netzwerke bilden

Experten aus Politik und Wirtschaft bieten den deutschen Unternehmen Eindrücke über die konsequente Markterschließung. So bilden sich vorteilhafte Netzwerke. Zudem wird die Form der Geschäftsanbahnung transparent gemacht.

Professionell vorbereitete Reisen in die Wirtschaftszentren im Ausland organisiert Handwerk International Baden-Württemberg für interessierte Betriebe aus Baden-Württemberg mehrmals im Jahr. Kontaktieren Sie das Team Handwerk International für weitere Informationen und Angebote.

Dual Use

Dual-Use-Güter sind Waren mit doppeltem Verwendungszweck, z. B. Software und Technologie, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können. Dual-Use-Güter (oder Waren aus dem technisch sensiblen, kerntechnischen, chemischen oder biologischen Bereich) und alle Waren, die zum militärischen Güterkreis gehören, unterliegen jedoch der Ausfuhrgenehmigungspflicht. Für das Produkt muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden. Erst nach Erteilung der Genehmigung darf exportiert werden.

Embargo

Ein Embargo ist ein generelles Lieferverbot. Besteht ein Embargo, dürfen überhaupt keine Waren oder Dienstleistungen in das betroffene Land geliefert werden. Über Ausnahmen entscheidet das BAFA. Ist man sich nicht sicher, ob die zu exportierenden Güter einer Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, kann man sich im Internet informieren.

Euro-Rettungsschirm

Euro-Rettungsschirm ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Damit stellen die Mitglieder der Eurozone Regelungen auf, nach denen die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion stabilisiert werden kann.

Im gegenseitigen Einvernehmen der Euro-Länder sollen mit dem Euro-Rettungsschirm zahlungsunfähige Mitgliedsstaaten finanziell mit Krediten unterstützt werden. Ziel ist es, „Staatspleiten“ abzuwenden und negative Folgen für die Gemeinschaftswährung zu verhindern.

Die Parlamente der einzelnen Länder müssen den Vertrag zur Einrichtung des Euro-Rettungsschirms ratifizieren.

Exportkurzberatung

Handwerksbetriebe können vom Programm der Exportkurzberatung profitieren. Wer Auslandsmärkte damit systematisch erschließen möchte, kann Unterstützung auch durch freiberuflich tätige Länderexperten erhalten. Diese Berater sind mit den branchen- und marktspezifischen Bedingungen des Ziellandes besonders vertraut. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an den Honorar- und Reisekosten dieser Experten. Gefördert werden Beratungen zur Erschließung ausländischer Märkte - darunter fällt auch die Bildung von Exportkooperation und die Beratung bereits bestehender Exportkooperationen. Bei der Beratung für die Zielländer der Europäischen Union, Island, Norwegen und die Schweiz ist eine Förderung möglich, wenn der Vorjahresumsatz höchstens fünf Millionen Euro beträgt. Gefördert werden maximal sechs Beratungstage pro Kalenderjahr für neu zu erschließendes Land mit 50 Prozent des Berater-Tageshonorars. Der maximale Zuschuss beträgt 350 Euro pro Beratertag. Die Abwicklung erfolgt über das RKW Baden-Württemberg, www.rkw-bw.de

Fachmessen

Internationale Fachmessen sind eine hervorragende Möglichkeit, ausländische Märkte zu erschließen. Hier finden Sie passende Kooperations- und Vertriebspartner. Messen bieten Ihnen auch die Gelegenheit, Ihre Geschäftsbeziehungen zu pflegen und neue Kunden zu gewinnen, Marktentwicklungen frühzeitig zu erkennen sowie Wettbewerber zu beobachten. Nicht zuletzt für die Pflege Ihres Firmenimages oder um Ihr Unternehmen in einem internationalen Umfeld bekannt zu machen, eignen sich Messepräsenzen hervorragend.

 In kürzester Zeit erhalten Sie durch einen Messebesuch Informationen aus erster Hand zur Marktsituation und zur Kunden- und Konkurrenzstruktur. Bei vielen Auslandsmärkten ist der persönliche Kontakt ausschlaggebend für den Geschäftserfolg. Diese Kontakte können bei einem Messebesuch ebenfalls geknüpft werden.

Bei der Auswahl der richtigen Messe sowie der richtigen Vor- und Nachbereitung ist Ihnen unser Team von Handwerk International gerne behilflich.

Besonders interessant für kleine und mittlere Unternehmen: Gemeinschaftsstände im In- und Ausland. Die klassische Form der Messebeteiligung als Einzelaussteller ist kostspielig. Möchten Sie Organisationsaufwand und Kosten im Rahmen halten, empfiehlt sich statt eines Einzelstandes ein Gemeinschaftsstand. Kontaktieren Sie das Team Handwerk International für weitere Informationen.


Förderung

Ziel der Exportförderung ist es, die heimische Wirtschaft zu stärken und zu sichern. Die Förderung von Exporten durch staatliche Maßnahmen und die Programme nichtstaatlicher Organisationen wie Kammern und Verbänden verzerrt zwar marktwirtschaftliche Prinzipien und beeinflusst die Ausgangsposition einzelner Staaten im Welthandel, aber sie ist in vielen Ländern usus.

Die Förderprogramme richten sich in erster Linie an kleine und mittelständische Unternehmen. Die Vergabe der Mittel ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und daher mit der Aufgabe verbunden, einen Antrag fachgerecht zu formulieren.

Die staatliche Exportförderung Deutschlands konzentriert sich auf fünf Schwerpunkte:

    * Bereitstellung von Information

    * Förderung von Messen im Ausland

    * Vermarktungshilfen

    * Hilfestellung vor Ort

    * Exportfinanzierung



Gemeinschaftsstand

Gemeinschaftsstände auf Messen im In- und Ausland sind besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine gute und kostengünstige Möglichkeit, an interessanten Fachmessen teilzunehmen. Während die klassische Form der Messebeteiligung als Einzelaussteller oft recht kostspielig ist, können die Unternehmen durch die Beteiligung an einem Gemeinschaftsstand den Organisationsaufwand und Kosten im Rahmen halten. Kontaktieren Sie das Team Handwerk International für weitere Informationen.

Interkulturelles

Polen, Skandinavien, Frankreich, Schweiz: Das Ausland ist für Deutschland gleich nebenan. Trotzdem trügt die geografische Nähe, denn die kulturelle Kluft ist oft beträchtlich. Wer die kulturellen Regeln - geschrieben oder ungeschrieben - berücksichtigt, punktet beim ausländischen Geschäftspartner.

Egal in welchem Land Sie sich befinden oder wie kurz Ihr Geschäftsbesuch ist: Sie durchleben oft ähnliche Situationen. Der erste Kontakt, Begrüßung, Geschäftsessen, das Überreichen der Visitenkarten - wie angenehm Ihr Besuch in Erinnerung bleibt und ob er die Geschäftsbeziehungen nachhaltig gefördert oder belastet, bestimmen Sie.

Doch Vorsicht: Was in Deutschland als angebracht gilt, kann im Nachbarland möglicherweise als anstößig gewertet werden. Wer erstmals geschäftliche Termine im Ausland wahrnimmt, sollte sich deshalb vorab auch kulturell auf das Land einstellen. Für Unternehmerreisen bietet Handwerk International Baden-Württemberg auf Anfrage die Organisation eines interkulturellen Trainings an.

Tipps und Tricks

Beziehungsaufbau: Von China bis Frankreich, von Italien bis Lateinamerika – in vielen Ländern ist der Beziehungsaufbau der zentrale Schlüssel zum geschäftlichen Erfolg. Daher wird hier häufig viel Zeit in das persönliche Kennen lernen des Geschäftspartner und zunächst weniger in die Lösung konkreter Sachfragen investiert. Erst wenn ein persönliches Vertauensverhältnis hergestellt ist, werden die Sachthemen besprochen, diese lassen sich dann jedoch oft wesentlich schneller lösen, wie zuvor angenommen. Sehen Sie die Einladung zum Essen, das Gespräch über die Familie und Freizeitthemen wie Sport daher nicht als Zeitverschwendung sondern als wichtigen Baustein beim Aufbau Ihres Beziehungsnetzwerkes an.

Indirekte Kommunikation: Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem ein klares "nein" keine anstößige Antwort ist. In den meisten anderen Ländern werden Ablehnungen höflich umschrieben. In vielen Ländern hört man meist kein klares "nein", sondern eher "man wird sehen". Formulieren Sie Kritik und Ablehnung daher höflich und lernen Sie die Kunst, zwischen den Zeilen zu lesen: In vielen Ländern enthält ein angebliches Lob in Wirklichkeit versteckte Kritik, etwa in Sandwich-Form wie in den USA:

1.) Zuerst ein Lob (um eine gute Stimmung zu erzeugen),

2.) dann die Kritik,

3.) dann zum Abschluss wieder ein Lob.

In vielen asiatischen Ländern wird die Kritik in der Mitte dann sogar einfach weggelassen: Bei dem Aspekt der Zusammenarbeit, der nicht ausdrücklich gelobt wurde, ist dann etwas schiefgelaufen.

Hierarchieverständnis: Während der Chef in skandinavischen und angelsächsischen Ländern sich oft als Teamplayer versteht, den man auch mit dem Vornamen anspricht, ist seine Rolle in asiatischen und romanischen Ländern meist herausgehobener, der Kontakt zwischen der Führungsebenen ist für den Geschäftserfolg zentral, auch wenn sich der Chef aus den Sachthemen eher heraushält.


Internationale Fachmessen

Internationale Fachmessen sind eine hervorragende Möglichkeit, ausländische Märkte zu erschließen. Hier finden Sie passende Kooperations- und Vertriebspartner. Messen bieten Ihnen auch die Gelegenheit, Ihre Geschäftsbeziehungen zu pflegen und neue Kunden zu gewinnen, Marktentwicklungen frühzeitig zu erkennen sowie Wettbewerber zu beobachten. Nicht zuletzt für die Pflege Ihres Firmenimages oder um Ihr Unternehmen in einem internationalen Umfeld bekannt zu machen, eignen sich Messepräsenzen hervorragend.

In kürzester Zeit erhalten Sie durch einen Messebesuch Informationen aus erster Hand zur Marktsituation und zur Kunden- und Konkurrenzstruktur. Bei vielen Auslandsmärkten ist der persönliche Kontakt ausschlaggebend für den Geschäftserfolg. Diese Kontakte können bei einem Messebesuch ebenfalls geknüpft werden.

Bei der Auswahl der richtigen Messe sowie der richtigen Vor- und Nachbereitung ist Ihnen unser Team von Handwerk International gerne behilflich.

Besonders interessant für kleine und mittlere Unternehmen: Gemeinschaftsstände im In- und Ausland

Die klassische Form der Messebeteiligung als Einzelaussteller ist kostspielig. Möchten Sie Organisationsaufwand und Kosten im Rahmen halten, empfiehlt sich statt eines Einzelstandes ein Gemeinschaftsstand. Kontaktieren Sie das Team Handwerk International für weitere Informationen.

Internetzollanmeldung

Die IAA stellt eine Ausfuhranmeldung des Exporteur über das Internet dar. Der Exporteur muss allerdings den Vordruck ausdrucken und unterschriebenen bei seinem Binnenzollamt abgeben. Die Daten werden dort eingelesen. Auch die Ausfuhrbestätigung von der Grenzzollstelle muss der Exporteur nach erfolgter Ausfuhr bei seinem zuständigen Binnenzollamt abholen. Das einstufige Verfahren (Warenwert bis 3.000 Euro) ist problematisch. Bei diesem Verfahren erfolgt die Abfertigung der Ware in der Regel direkt an der Grenze. Kritisch ist hierbei vor allem, dass die Grenzzollstelle bereits bei Eingabe der Daten über die Internetzollanmeldung angegeben werden muss. Ein Wechsel der Grenzzollstelle ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die IAA im September 2011 abgeschaltet wird.

Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus)

Seit Mai 2009 ist diese komfortablere Variante der Internetzollanmeldung in Betrieb. Ihre Merkmale:

- digitale Signatur in Form eines Elster-Zertifikats (häufig bereits im Unternehmen vorhanden)

- Speichermöglichkeiten

- mit Zugelassenem Ausführer kombinierbar

- eingeschränkte Schnittstellen zu betrieblichen Vorsystemen möglich

Für die IAA Plus ist wegen der digitalen Signatur keine händische Unterschrift erforderlich. Der Gang zum Binnenzollamt entfällt somit. Im Regelfall wird das Unternehmen die Zollbeschau im Betrieb beantragen, der Versand kann dann am Folgetag erfolgen. Dem Zollamt steht es frei, die Ausfuhr mit oder ohne Beschau freizugeben. Falls eine Beschau erfolgt, ist diese gebührenpflichtig. Die so genannte Überlassung erfolgt elektronisch. Die elektronische Rückmeldung von der Grenze erhält der Exporteur ebenfalls elektronisch.

Kooperationen

Kooperationen sind für Handwerksbetriebe besonders interessant, da sie es ermöglichen, ohne größeren Kapitaleinsatz ausländischen Märkte zu erschließen. Dabei kooperieren die kleinen Unternehmen oft mit größeren, im Ausland bereits etablierten Unternehmen, um von deren Erfahrungen zu profitieren. Unter dem Oberbegriff "Kooperationen" verbirgt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsformen. Die praktische Ausgestaltung wird im Wesentlichen durch die Intensität der Zusammenarbeit der beiden Kooperationspartner bestimmt. Die Möglichkeiten reichen hierbei von der gemeinsamen Marktforschung oder Produktentwicklung über gemeinsame Beschaffung und Vertrieb, bis hin zur gemeinsamen Fertigung und zum Joint-Venture. Dabei gilt: Kooperationsvorhaben sind nur dann langfristig erfolgreich, wenn beide Partner davon profitieren.

So finden Sie den richtigen Partner

Eine wesentliche Voraussetzung für die Erschließung von Auslandsmärkten ist die Suche nach dem richtigen Geschäftspartner.

Kooperationsbörsen erleichtern diese Suche. Anhand individueller Unternehmensprofile werden geeignete Geschäftspartner zusammengeführt. Eine weitere Möglichkeit, internationale Geschäftspartner im Zielmarkt zu finden, ist die Nutzung von Kooperationsdatenbanken. Diese erlauben - im Gegensatz zu Kooperationsbörsen - eine kontinuierliche Partnersuche ohne die Bindung an vorgegebene Veranstaltungstermine.

Kooperationsdatenbank

Handwerk International Baden-Württemberg ist Partner im Enterprise Europe Network mit 550 Partnern in mehr als 44 Ländern. Dieses Netzwerk verfügt über eine Kooperationsdatenbank, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Suche nach europäischen Geschäftspartnern zu unterstützen. Handwerk International Baden-Württemberg unterstützt bei der Ausarbeitung von Firmenprofilen und die Suche nach europäischen Kooperationspartnern. Dieser Service wird im Rahmen des Enterprise Europe Network von der Europäischen Kommission gefördert und ist daher für Sie kostenlos.

Aus unserer Datenbank wählen wir für Sie regelmäßig aktuelle Kooperationsprofile von europäischen Unternehmen aus, die deutsche Kooperationspartner suchen.



Lieferantenerklärung

Lieferantenerklärung als Ursprungsnachweis

Die Lieferantenerklärung dient als Ursprungsnachweis von Produkten und Waren, die der Exporteur nicht selbst herstellt aber Bestandteil der gestellten Warenlieferung sind. Durch eine Lieferantenerklärung bestätigt ein Exporteur seinem Kunden, dass der Warenursprung unter die Bestimmungen des Präferenzabkommens fällt und die Präferenzregeln erfüllt sind. Langzeitlieferantenerklärungen bieten sich bei regelmäßigen Lieferungen an.



Reverse charge

Mit dem Reverse-Charge-Verfahren wird die Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den unternehmerischen Leistungsempfänger bzw. die die Leistung empfangende juristische Person verlagert. Steuerschuld und Vorsteuerabzug fallen beim Leistungsempfänger zusammen und saldieren sich direkt. Bei "grenzüberschreitenden" Umsätzen führt das Reverse-Charge-Verfahren aber auch zu administrativen Erleichterungen für die am Umsatz beteiligten Unternehmen.

Umsatzsteuer

Für Unternehmer mit Geschäftstätigkeiten im Ausland stellt sich immer die Frage, ob und welche Umsatzsteuer zur Anwendung kommt. Hier sollte unbedingt ein versierter Steuerberater konsultiert werden, da die Regelungen sehr komplex sind. Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurden die Anforderungen aus dem sogenannten Mehrwertsteuer-Paket der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Ab dem 1.1.2010 ändert sich dadurch auch die Ortsbestimmung für sonstige Leistungen. Zudem sind erweiterte Meldepflichten zu beachten.

Neue Grundregel bei sonstigen Leistungen an Unternehmer

Ab dem 1.1.2010 wird bei sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern ein Systemwechsel hin zum Empfängerortprinzip vollzogen. Eine sonstige Leistung, die an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, gilt dann grundsätzlich an dem Ort als ausgeführt, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG n. F.). Wird die Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebstätte maßgebend. Die neue Vorgehensweise bei der Bestimmung des Leistungsortes wird weitreichende Konsequenzen haben. Sie wird auch dazu führen, dass zahlreiche, bislang am Ort des Leistungserbringers steuerbare sonstige Leistungen nunmehr am Ort des Leistungs-empfängers steuerbar sein werden. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber seinem Auftragnehmer eine USt-IdNr. und lässt sich der leistende Unternehmer deren Gültigkeit sowie Name und Adresse des Empfängers vom Zentralamt für Steuern bestätigen, kann dieser davon ausgehen, dass die Leistung für den unternehmerischen Bereich bezogen wird. Nach § 3a Abs. 2 S. 3 UStG n. F. werden nicht unternehmerisch tätige juristische Personen für die Bestimmung des Leistungsortes einem Unternehmer gleichgesetzt, sofern ihnen eine USt-IdNr. erteilt worden ist.

Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer

Werden ab dem 1.1.2010 sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbracht, bleibt es grundsätzlich dabei, dass die sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebstätte wie bisher als Ort der sonstigen Leistung.

Wichtige Ausnahmen bei der Ortsbestimmung

Wird eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgeführt, befindet sich der Leistungsort weiter dort, wo sich das Grundstück befindet.

Pflichtangaben in Rechnungen

Richtet sich bei einer sonstigen Leistung der Leistungsort danach, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat und schuldet der Empfänger die Steuer, hat der leistende Unternehmer ab dem 1.1.2010 auch die USt-IdNr. des Leistungsempfängers anzugeben.

Zusammenfassende Meldung

Von besonderer praktischer Relevanz ist die ab dem 1.1.2010 bestehende Verpflichtung, innergemeinschaftliche Dienstleistungen in der zusammenfassenden Meldung zu erklären. Dazu gehören solche Dienstleistungen, die unter das Empfängerortprinzip fallen und für die die in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Leistungsempfänger die Steuer schulden. Zusätzlich ist zu beachten, dass innergemeinschaftliche Dienstleistungen auch gesondert in der Umsatzsteuervoranmeldung und in der Umsatzsteuerjahreserklärung zu deklarieren sind.

Handlungsbedarf

Die internen Abläufe und EDV-Systeme sind rechtzeitig dahingehend anzupassen, dass zum 1.1.2010 eine möglichst reibungslose Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen erfolgen kann. Es wird empfohlen, folgenden Punkten besondere Beachtung zu schenken:

    * Abfrage der USt-IdNr. der Geschäftspartner, an die innergemeinschaftliche Dienstleistungen erbracht werden und Einpflegen der USt-IdNrn. in die Datensysteme

    * Anpassung der Ausgangsrechnungen,

    * Modifikation der EDV im Hinblick auf die erweiterten Meldepflichten u n d

    * frühzeitige Schulung der mit der Abwicklung betrauten Mitarbeiter



UN-Kaufrecht

In Deutschland ist das UN-Kaufrecht seit dem 01.01.1991 in Kraft. Heute beherrscht das UN-Kaufrecht nahezu alle Exportverträge deutscher Unternehmen und einen großen Teil des Importgeschäfts. Mittlerweile ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht bzw. CISG = United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) von insgesamt 92 Staaten angenommen worden (Stand 2009; http://www.cisg.law.pace.edu). Hierunter befinden sich die wichtigsten Handelspartner deutscher Unternehmen, insbesondere alle großen Industrienationen und nahezu alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Großbritannien. Unter den Vertragsstaaten sind auch die USA, Kanada, Russland und China. Deutsche Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass das UN-Kaufrecht - sollte seine Anwendung nicht explizit ausgeschlossen sein - bei nahezu allen Kaufverträgen mit Auslandsbezug unmittelbare Anwendung findet und die Regelungen des deutschen BGB und HGB insoweit verdrängt.

Unternehmerreisen

Delegations- oder Unternehmerreisen als Form der Markterschließung eignen sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Denn ausländische Märkte lernt man am besten vor Ort kennen, am besten gemeinsam mit anderen Unternehmern. Gerade in der Anfangsphase der Markterschließung bieten deshalb Unternehmerreisen interessante Möglichkeiten, um Kooperationen mit neuen ausländischen Partnern anzubahnen. Wirtschaftsdelegationen bzw. Unternehmerreisen sind daher der erste Schritt, um einen noch fremden Markt konsequent zu bearbeiten und zukünftige Auslandsumsätze zu erzielen.

Informieren

Mit marktrelevanten Informationen werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen gezielt auf die Reise vorbereitet. Ein Wirtschaftstag über die Zielregion rundet die ersten Eindrücke ab. Vor Ort berichten dann Experten aus Wirtschaftsorganisationen und Botschaften über die wirtschaftliche und politische Situation der jeweiligen Region.

Kooperationen anbahnen

Die Unternehmen erstellen ein individuelles Kooperationsprofil. Auf dieser Grundlage werden im Ausland geeignete Gesprächspartner gesucht und mittels organisierter Kooperationsgespräche in Kontakt zu den deutschen Unternehmen gebracht. Weitere Eindrücke ermöglichen Firmenbesuche vor Ort.

Netzwerke bilden

Experten aus Politik und Wirtschaft bieten den deutschen Unternehmen Eindrücke über die konsequente Markterschließung. So bilden sich vorteilhafte Netzwerke. Zudem wird die Form der Geschäftsanbahnung transparent gemacht.

Professionell vorbereitete Reisen in die Wirtschaftszentren im Ausland organisiert Handwerk International Baden-Württemberg für interessierte Betriebe aus Baden-Württemberg mehrmals im Jahr. Kontaktieren Sie das Team Handwerk International für weitere Informationen und Angebote.



Vorsteuervergütung

Wird einem Unternehmer für eine erhaltene Leistung eine Umsatzsteuer berechnet, kann der Leistungsempfänger die ihm berechnete Umsatzsteuer unter den Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen. Bei Umsatzsteuerbeträgen, die dem Unternehmer in einem anderen Staat berechnet werden, ergibt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung nach den dort geltenden Rechtsvorschriften.

Ist der Unternehmer aber in dem Staat, in dem ihm die Umsatzsteuer berechnet wird, nicht ansässig und ist er dort auch nicht für umsatzsteuerrechtliche Zwecke registriert, kann die Vorsteuer im Regelfall nur im Rahmen eines besonderen Verfahrens – der Vorsteuer-Vergütung – in dem jeweiligen Staat geltend gemacht werden.

Ein deutscher Unternehmer, dem in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Umsatzsteuer berechnet worden ist, kann die Vorsteuervergütung ab dem 1.1.2010 nur noch elektronisch über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern stellen. Dazu muss der Antragsteller authentifiziert sein. In dem elektronischen Vergütungsantrag muss der Unternehmer die folgenden allgemeinen Angaben machen:

·                    den Mitgliedstaat der Erstattung;

·                    den Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers;

·                    eine Adresse für die elektronische Kommunikation;

·                    eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Unternehmers, für die die Gegenstände bzw. Dienstleistungen erworben wurden, auf die sich der Antrag bezieht;

·                    den Vergütungszeitraum, auf den sich der Antrag bezieht;

·                    eine Erklärung des Unternehmers, dass er während des Vergütungszeitraums im Mitgliedstaat der Erstattung keine Lieferungen von Gegenständen bewirkt und Dienstleistungen erbracht hat, mit Ausnahme der in § 59 UStDV aufgeführten Leistungen

·                    die USt-IdNr. oder die Steuernummer des Unternehmers;

·                    seine Bankverbindung (inklusive IBAN und BIC).

Pro Vergütungsland muss der Vergütungsbetrag mindestens 50 EUR betragen. Üblicherweise bezieht sich der Antrag auf ein ganzes Jahr. Möchte der deutsche Unternehmer eine Vergütung für einen kürzeren Vergütungszeitraum als das gesamte Kalenderjahr stellen, muss der Vergütungsbetrag mindestens 400 EUR betragen. Der Vergütungszeitraum kann aber nicht kürzer als 3 Monate sein.

Möchte sich der Unternehmer Vorsteuerbeträge in verschiedenen Mitgliedstaaten vergüten lassen, muss er für jeden Mitgliedstaat einen eigenen Antrag über das Portal des Bundeszentralamtes für Steuern stellen.

Der Vergütungsantrag ist bis zum 30.9. des Folgejahrs zu stellen. Beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt.



Zahlungsicherheiten

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Exporteur und Käufer mit Zahlungsbedingungen ist die erste Voraussetzung, um sicherzustellen, dass die Lieferung der Waren auch vom Käufer entsprechend vergütet wird. Insbesondere dann, wenn sehr wenig über den Käufer oder das Käuferland bekannt ist. Zahlungsformen, die das Außenhandelsgeschäft kleiner und mittelständischer Unternehmen dominieren, sind der reine Zahlungsverkehr, die An- oder Vorauszahlung, das Dokumentenakkreditiv und das Dokumenteninkasso.

Zahlung gegen Rechnung

Volles Risiko trägt der Exporteur, wenn die Zahlung nach Lieferung der Ware erfolgt. Da eine Exportabwicklung erfahrungsgemäß auch seine Zeit beansprucht, bindet der Exporteur sehr lange Kapital und verringert damit seine Liquidität. Im Fall der Vereinbarung "Zahlung gegen Rechnung" sollte der Exporteur sich bewusst über die Absicherung seines Exportgeschäfts Gedanken machen.

Er kann hier unter verschiedenen Anbietern eine für sich adäquate Lösung finden. Anbieter sind: Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland, Euler-Hermes Kreditversicherungen, KfW IPEX Bank. Eine Beratung durch Ihre Hausbank ist in diesem Fall empfehlenswert.

Vorauszahlung und Anzahlung

Bei Vorauszahlung oder einer anteiligen Anzahlung bei Vertragsabschluss erhält der Exporteur schon vor Lieferung der Ware den Gesamtbetrag bzw. einen Teilbetrag der Gesamtrechnung. Diese Zahlungsform hat den Vorteil, dass der Verkauferlös schon vor der Lieferung eintrifft und damit das Delkredererisiko (Zahlungsausfallrisiko) von vornherein verhindert. Außerdem ist es eine günstige Finanzierungsform, da keine Zinskosten aufkommen und zudem die Liquidität im Unternehmen des Exporteurs erhöht. Dies ist, wenn möglich, die beste Form der Zahlungsabwicklung.

Beispiel Sondermaschinenbau: Im Sondermaschinenbau und Investitionsgüterbereich gibt es diese Variante besonders häufig. Üblich sind An- oder Teilzahlungen in Beträgen von 20, 40 und 40 Prozent. Die ersten 20 Prozent werden bei Auftragserteilung fällig; weitere 40 Prozent zum Versandzeitpunkt. Die restlichen 40 Prozent werden nach der Abnahme bei der Ankunft gezahlt. Andere Staffelungen sind auch möglich. Bei der Vorauszahlung trägt der Importeur das volle Risiko. Vom Käufer wird dabei häufig eine durch die Bank zu erstellende Anzahlungsgarantie verlangt.

Er kann hier unter verschiedenen Anbietern eine für sich adäquate Lösung finden. Anbieter sind: Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland, Euler-Hermes Kreditversicherungen, KfW IPEX Bank. Eine Beratung durch Ihre Hausbank ist in diesem Fall empfehlenswert.

Dokumentenakkreditiv

Es gibt mehrere Arten von Akkreditiven. Am gebräuchlichsten sind das unwiderrufliche Akkreditiv und das unwiderrufliche bestätigte Akkreditiv. Hinzu kommen einige weitere Formen, die das im Käuferland zahlbare Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung (deferred payment credits), übertragbare Akkreditiv, das Rembours-Akkreditiv oder das widerrufliche Akkreditiv. Beim Rembours-Akkreditiv erhält der Begünstigte ein Bankakzept anstatt der sofortigen Zahlung. Nicht empfehlenswert ist das widerrufliche Akkreditiv, da das Zahlungsversprechen vom Käufer jederzeit zurückgenommen werden kann.

Vorteil aus Sicht des Exporteurs ist, dass er seinen Kaufpreis erhält, wenn er alle Dokumente termingerecht bei der Bank einreicht. Eine Bonitätsprüfung des Käufers ist nicht notwendig

Nachteil: Einreden unter Hinweis auf den Kaufvertrag sind nicht möglich, nur der Käufer kann die Bedingungen des Akkreditivs bei der eröffnenden Akkreditivbank ändern. Es entstehen zusätzliche Kosten durch Akkreditivgebühren der Bank (Höhe u. a. vom Länderrisiko abhängig), die üblicherweise im Verkäuferland vom Exporteur, im Käuferland vom Importeur getragen werden.

Dokumenteninkasso

Bei seriösen Partnern können sich Exporteur und Importeur auf das Dokumenteninkasso einigen: Der Exporteur beauftragt seine Bank, die Dokumente dem Importeur gegen Zahlung oder - falls im Kaufvertrag vereinbart - gegen Akzeptierung einer Tratte auszuhändigen (üblicherweise durch Einschaltung einer Bank im Käuferland). Die Sicherung der Ware steht im Vordergrund. Dem Dokumenteninkasso zurunde liegen die internationalen Regeln für das Inkassogeschäft "Einheitliche Richtlinien für Inkassi" der Internationalen Handelskammer, Paris zugrunde. Man unterscheidet zwischen echtem und unechtem Inkasso.

Zollkodex

Der Zollkodexlegt der Zollkodex fest, nach welchen Kriterien der Zollwert zu berechnen ist. Dazu gibt es eine Reihe von Berechnungsmethoden sowie Abzügsmöglichkeiten und Zurechnungen.

Zolltarif

Der Deutsche Gebrauchs-Zolltarif besteht aus einer Warennomenklatur, die alle Waren nach dem Produktionsprinzip systematisch auflistet. Damit kann jede Ware in eine elfstellige Codenummer eingereiht werden. Zusätzlich enthält der Gebrauchs-Zolltarif einen Maßnahmenteil, der jeder Codenummer einen bestimmten Zollsatz sowie gegebenenfalls weitere rechtliche Folgen zuordnet.
Der Deutsche Gebrauchs-Zolltarif beinhaltet nicht nur die Regelzollsätze, sondern auch alle anderen für die Wareneinfuhr relevanten rechtlichen Bestimmungen. Die Zuordnung der korrekten Zolltarifnummer zur Ware gewährleistet, dass nur der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag gezahlt wird und dass alle außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen – wie etwa die Einfuhrgenehmigungspflicht – eingehalten werden.



Ihre Ansprechpartner

Ihr direkter Kontakt zum Beraterteam von Handwerk International:
Telefon:0711/1657-444
oder per E-Mail:
info@handwerk-international.de

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