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 Herzlich willkommen bei Handwerk International Baden-Württemberg
Grenzen zählen nicht - Auslandsaktivitäten mit Handwerk International Baden-Württemberg
Handwerk International Baden-Württemberg ist ein Geschäftsbereich der Handwerkskammer Region Stuttgart.
Im Interesse mittelständischer Unternehmen ist Handwerk International in Baden-Württemberg erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um Europa und das Themengebiet Außenwirtschaft.
Unser Ziel ist es, auf Ihre Fragen zu Zoll und Export, Auslandsmarkterschließung, Messeteilnahmen, Kooperationen und internationalen Projekten zu antworten und Sie durch unsere qualifizierten Informationen und passgenauen Lösungen zu unterstützen.
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Umfrage: Zollanmeldungen auch für Sendungen unter 1.000 Euro? |
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| Bislang müssen im Warenverkehr mit Ländern außerhalb der EU Export- und Importsendungen mit einem Wert unter 1.000 Euro nicht schriftlich oder elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Diese Verfahrenserleichterung ist nach dem neuen EU-Zollrecht ab dem Jahr 2013 nicht mehr vorgesehen. Die IHK Region Stuttgart führt nun hierzu eine Umfrage bei Unternehmen durch. mehr lesen |
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Europäisches Parlament der Unternehmen in Brüssel |
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| Am 14. Oktober 2010 veranstalten Europäische Kommission und Eurochambres zum zweiten Mal das Europäische Parlament der Unternehmen in Brüssel. Statt der 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden dann 751 Unternehmerinnen und Unternehmer eine Plenarsitzung abhalten und ausgewählte Themen diskutieren. mehr lesen |
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Vorsicht bei Email-Anfragen aus China |
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| Attraktive Geschäftsangebote von unbekannten chinesischen Geschäftspartnern, die sich an kleine und mittlere Unternehmen richten, sind verlockend: Leider ergibt sich daraus jedoch nicht immer ein lukratives Geschäft, wie sich aus aktuellem Anlass zeigt. mehr lesen |
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Neue Hermesdeckung für den Dienstleistungsexport |
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| Zum 1. Januar 2010 sind die Exportkreditgarantien des Bundes um die Leistungsdeckung erweitert worden. Abgesichert werden können damit Dienstleistungen wie z.B. Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren oder Leistungen aus Agenturtätigkeit, Beratung, Schulung oder Service. Für andere Leistungen wie Bau- oder Finanzdienstleistungen können weiterhin die bereits länger bestehenden Absicherungsformen der Exportkreditgarantien genutzt werden. mehr lesen |
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Umsatzsteuer: neue Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen |
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| Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurden die Anforderungen aus dem sogenannten Mehrwertsteuer-Paket der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Ab dem 1.1.2010 ändert sich dadurch auch die Ortsbestimmung für sonstige Leistungen. Nach der neuen Grundregel wird die sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, grundsätzlich als dort ausgeführt gilt, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. mehr lesen |
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